§ 14a EnWG

Netzanmeldung

§ 14a EnWG

Netzanmeldung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt § 14a EnWG für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW. Betroffen sind Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher.

Ab 4,2 kW

Netzanmeldung und Steuerbarkeit ab 4,2 kW

Wer eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, Wärmepumpe, Klimaanlage, Wallbox oder eine andere leistungsstarke elektrische Anlage installieren möchte, sollte sich frühzeitig mit der Netzanmeldung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber beschäftigen.

Denn leistungsstarke Verbraucher und Erzeugungsanlagen beeinflussen das Stromnetz. Der Verteilnetzbetreiber muss deshalb wissen, welche Anlage an welchem Netzanschluss betrieben wird, welche Leistung sie hat und welche technischen Eigenschaften für den Netzbetrieb relevant sind.

Insbesondere bei neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW gelten seit dem 1. Januar 2024 die Vorgaben des § 14a EnWG. Dazu gehören insbesondere private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher hinsichtlich ihres Strombezugs.

Mit Vollmacht übernimmt naturwärme die Netzanmeldung komplett.

Grundlage

Was ist eine Netzanmeldung?

Eine Netzanmeldung ist die Mitteilung an den zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB), dass eine neue elektrische Anlage angeschlossen, geändert oder erweitert werden soll.

Der Verteilnetzbetreiber ist für das örtliche Stromnetz zuständig. Er prüft anhand der gemeldeten technischen Daten, ob und unter welchen Bedingungen die geplante Anlage an das bestehende Netz angeschlossen werden kann.

Bei einer Photovoltaikanlage betrifft die Anmeldung nicht nur den Stromverbrauch, sondern auch die geplante Stromeinspeisung ins öffentliche Netz. Bei einer Wärmepumpe, Wallbox oder Klimaanlage steht dagegen vor allem die zusätzliche Bezugsleistung im Mittelpunkt.

Jeder Netzbetreiber hat eigene Vorgaben

Die konkreten Anmeldeverfahren, Formulare und erforderlichen Unterlagen können sich je nach Netzbetreiber unterscheiden. Deshalb muss die Anmeldung immer beim zuständigen örtlichen Verteilnetzbetreiber erfolgen.

Betroffene Anlagen

Welche Anlagen müssen angemeldet werden?

Typische Anlagen, bei denen eine Anmeldung beziehungsweise technische Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich ist:

Verbraucher

Wärmepumpen
Wallboxen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Klimaanlagen und Anlagen zur Raumkühlung
Batteriespeicher hinsichtlich des Strombezugs aus dem Netz
größere elektrische Heizsysteme
elektrische Heizstäbe, beispielsweise als Bestandteil einer Wärmepumpe
weitere leistungsstarke elektrische Verbraucher

Gerade Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen, Klimaanlagen und Stromspeicher können aufgrund ihrer möglichen Leistungsaufnahme das Niederspannungsnetz stärker belasten. Sie gehören deshalb zu den von den §-14a-Regelungen erfassten Anlagen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Erzeuger

Auch Stromerzeugungsanlagen müssen netzseitig erfasst und entsprechend den geltenden Anschlussregeln angemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise:

Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher
größere Erzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien
Blockheizkraftwerke
weitere Stromerzeugungsanlagen

Bei einer PV-Anlage ist insbesondere relevant, wie viel Leistung installiert wird, wie viel Leistung maximal ins Netz eingespeist werden kann und welche technischen Einrichtungen für Messung, Regelung und Netzanschluss vorgesehen sind.

Für Erzeugungsanlagen bestehen darüber hinaus eigene technische Vorgaben des EEG. Unter anderem müssen die technischen Voraussetzungen für Messung und gegebenenfalls Steuerung der Einspeiseleistung erfüllt werden.

Die Schwelle

Was bedeutet die 4,2-kW-Grenze?

Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher können deutlich höhere Leistungen aufnehmen als klassische Haushaltsgeräte. Wenn beispielsweise viele Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge gleichzeitig Strom beziehen, kann das örtliche Niederspannungsnetz stärker belastet werden.

Genau hier setzt § 14a EnWG an. Für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Teilnahme an der netzorientierten Steuerung. Der Verteilnetzbetreiber kann bei einer drohenden lokalen Überlastung den netzwirksamen Leistungsbezug vorübergehend reduzieren.

Es geht nicht ums Abschalten: Ein Mindestbezug von 4,2 kW bleibt grundsätzlich gewährleistet.

Dabei geht es nicht darum, eine Wärmepumpe oder Wallbox einfach dauerhaft abzuschalten. Vielmehr soll der Strombezug in einer kritischen Netzsituation begrenzt werden.

Warum gibt es die netzorientierte Steuerung?

Der Ausbau von Wärmepumpen, Elektromobilität, Batteriespeichern und anderen elektrischen Anwendungen erhöht den Strombedarf im Verteilnetz. Die netzorientierte Steuerung soll ermöglichen, dass neue Anlagen trotz zunehmender Belastung möglichst schnell angeschlossen werden können und gleichzeitig die Versorgungssicherheit erhalten bleibt.

Für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung sieht § 14a EnWG außerdem Netzentgeltreduzierungen vor.

Welche Verbraucher fallen unter § 14a EnWG?

Zu den typischen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören insbesondere:

Wärmepumpe

einschließlich bestimmter Zusatz- und Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe.

Wallbox

private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge.

Klimaanlage

Anlagen zur Raumkühlung können ebenfalls erfasst sein.

Batteriespeicher

Stromspeicher werden hinsichtlich der Bezugsrichtung, also beim Laden aus dem öffentlichen Netz, betrachtet.

Entscheidend sind dabei die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und die technische Ausgestaltung der Anlage.

Photovoltaik

Photovoltaik mit Speicher: Warum die Anmeldung besonders wichtig ist

Eine Photovoltaikanlage ist sowohl Erzeugungsanlage als auch Bestandteil des elektrischen Gesamtsystems eines Gebäudes.

Bei einer PV-Anlage mit Batteriespeicher können mehrere Energieflüsse gleichzeitig auftreten:

PV-Anlage → Hausverbrauch
PV-Anlage → Batteriespeicher
PV-Anlage → öffentliches Stromnetz
öffentliches Stromnetz → Batteriespeicher
öffentliches Stromnetz → Hausverbrauch

Der Netzbetreiber muss deshalb unter anderem wissen, welche Komponenten installiert werden und welche elektrischen Leistungen vorgesehen sind.

Bei einem Stromspeicher ist für § 14a insbesondere die Stromentnahme aus dem Netz, also das Laden des Speichers aus dem öffentlichen Netz, relevant. Stromspeicher sind in dieser Bezugsrichtung ausdrücklich Bestandteil der Regelungen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Energiemanagement: PV, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox intelligent verbinden

Bei einem modernen Energiesystem werden PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox und weitere Verbraucher zunehmend miteinander verbunden.

Ein Energiemanagementsystem (EMS) kann beispielsweise dafür sorgen, dass möglichst viel selbst erzeugter Solarstrom im Gebäude genutzt wird:

PV → Hausverbrauch → Batteriespeicher → Wärmepumpe → Wallbox → Netzeinspeisung

Das kann den Eigenverbrauch erhöhen und gleichzeitig helfen, den Strombezug aus dem öffentlichen Netz sinnvoll zu steuern.

Auch für § 14a kann ein Energiemanagementsystem interessant sein. Die Bundesnetzagentur sieht grundsätzlich die Möglichkeit, den netzwirksamen Leistungsbezug mehrerer steuerbarer Anlagen gemeinsam zu betrachten. Dadurch kann beispielsweise selbst erzeugter PV-Strom für das Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt werden, ohne dass dieser Strombezug aus dem öffentlichen Netz stammt.

Unterlagen

Welche Daten werden für die Netzanmeldung benötigt?

Welche Unterlagen konkret verlangt werden, hängt vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber und von der geplanten Anlage ab.

Typischerweise werden unter anderem folgende Angaben benötigt:

Angaben zum Anschluss und Betreiber

Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
Kontaktdaten
Standort der Anlage
Angaben zum Netzanschluss
gegebenenfalls Zählernummer und weitere Messdaten
Angaben zum gewünschten beziehungsweise geplanten Anschlusstermin

Technische Daten

Je nach Anlagentyp können beispielsweise erforderlich sein:

Art der Anlage
Hersteller und Typ
elektrische Leistung in kW
Anzahl der Geräte
maximale Netzanschlussleistung
Wechselrichterdaten
Daten zur maximalen Einspeiseleistung
technische Daten eines Batteriespeichers
Daten der Wallbox oder Ladeeinrichtung
Daten der Wärmepumpe
Daten der Klimaanlage
Angaben zur Steuerbarkeit
Schalt- und Übersichtspläne
technische Datenblätter
gegebenenfalls weitere technische Nachweise

Bei Photovoltaikanlagen sind insbesondere Modulleistung, Wechselrichterleistung, Anlagenkonzept, Einspeiseart, Speicher und Messkonzept von Bedeutung. Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen kommen zusätzlich Angaben zur technischen Umsetzung der Steuerbarkeit hinzu.

Warum benötigt der Netzbetreiber persönliche Daten?

Die persönlichen Daten sind keine reine Formalität. Der Verteilnetzbetreiber muss den Netzanschluss und die dazugehörige technische Anlage eindeutig einem Anschlussnutzer beziehungsweise Anlagenbetreiber zuordnen können.

Das ist beispielsweise notwendig für:

die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens
Rückfragen zur technischen Planung
die Zuordnung des Netzanschlusses
die Kommunikation mit Betreiber und Installateur
die Einrichtung beziehungsweise Änderung der Messung
die Abwicklung der Einspeisung
die Dokumentation der angeschlossenen Anlage
die Umsetzung von Mess- und Steuerungsanforderungen
die spätere energiewirtschaftliche Abwicklung

Bei einer Photovoltaikanlage müssen außerdem bestimmte Anlagendaten dokumentiert werden, beispielsweise die installierte Leistung und das Inbetriebnahmedatum. Der Netzbetreiber benötigt diese Angaben also, um die technische und energiewirtschaftliche Abwicklung des Netzanschlusses korrekt durchführen zu können.

Der wichtige Termin

Photovoltaik: Die technische Fertigmeldung ist entscheidend

Bei einer neuen PV-Anlage wird häufig angenommen, dass erst die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber den maßgeblichen Zeitpunkt für die Einspeisevergütung bestimmt. Das ist eine wichtige Unterscheidung.

Entscheidend ist der gesetzliche Inbetriebnahmebegriff des EEG. Das EEG knüpft die Inbetriebnahme an die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft.

Die technische Fertigstellung beziehungsweise Fertigmeldung durch den Installateur dokumentiert, dass die Anlage technisch fertiggestellt und entsprechend den geltenden Anforderungen errichtet wurde. Der Netzbetreiber kann seine eigenen Arbeiten – beispielsweise am Zählerplatz, beim Messkonzept oder bei der weiteren netzseitigen Abwicklung – gegebenenfalls erst später durchführen.

Der spätere Termin, an dem der Netzbetreiber den Zähler setzt, ist nicht automatisch das maßgebliche EEG-Inbetriebnahmedatum.

Für die Einspeisevergütung ist der gesetzliche Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage relevant. Entsprechend wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation der technischen Fertigstellung und Inbetriebnahme.

Beispiel: PV-Anlage fertig, Zähler kommt später

Eine Photovoltaikanlage wird im Juni vollständig montiert und technisch betriebsbereit hergestellt. Der Installateur führt die erforderlichen Arbeiten durch und meldet die technische Fertigstellung an den Netzbetreiber. Der Netzbetreiber kann den erforderlichen Zählerwechsel beziehungsweise weitere netzseitige Arbeiten erst einige Wochen später durchführen.

Diese zeitliche Verzögerung macht den späteren Zählertermin nicht automatisch zum EEG-Inbetriebnahmedatum.

Deshalb sollten Betreiber und Installateur die technische Fertigmeldung, das Inbetriebnahmeprotokoll und die relevanten Anlagendaten sorgfältig dokumentieren.

Netzanmeldung und Fertigmeldung sind nicht dasselbe

Bei einer PV-Anlage sollten mehrere Schritte voneinander unterschieden werden:

1

Netzanmeldung / Netzanschlussbegehren

Die geplante Anlage wird dem zuständigen Verteilnetzbetreiber entsprechend dessen Vorgaben gemeldet.

2

Netzprüfung und technische Abstimmung

Der Netzbetreiber prüft die Anschlussmöglichkeit und legt gegebenenfalls technische Anforderungen fest.

3

Installation durch den Fachbetrieb

Die Anlage wird entsprechend der technischen Vorgaben errichtet.

4

Technische Fertigmeldung und Inbetriebnahme

Der Installateur dokumentiert die Fertigstellung und die technischen Daten der Anlage.

5

Messung und weitere netzseitige Abwicklung

Zähler, Messkonzept und gegebenenfalls weitere technische Einrichtungen werden umgesetzt.

6

Weitere energiewirtschaftliche Meldungen

Dazu können beispielsweise die erforderlichen Meldungen im Marktstammdatenregister und die Abwicklung der Einspeisevergütung gehören.

Gerade bei PV-Anlagen ist es sinnvoll, die einzelnen Termine und Dokumente sauber zu dokumentieren.

Was bedeutet Steuerbarkeit für Photovoltaikanlagen?

Die Regelungen des § 14a EnWG betreffen in erster Linie steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Eine normale PV-Anlage fällt nicht allein deshalb unter § 14a, weil sie beispielsweise 10, 15 oder 20 kWp installiert hat.

Für Erzeugungsanlagen gelten jedoch eigene technische Anforderungen. Nach § 9 EEG müssen Betreiber bestimmter Anlagen unter anderem technische Voraussetzungen schaffen, damit die Einspeisung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfasst und geregelt werden kann.

Bei einer modernen PV-Anlage können daher beispielsweise Wechselrichter, Batteriespeicher, Energiemanagementsystem und Steuerungstechnik miteinander verbunden werden. Das Ziel ist ein möglichst intelligentes Zusammenspiel von Erzeugung, Verbrauch, Speicherung und Netzeinspeisung.

Checkliste

Was sollte man bei einer neuen Energieanlage beachten?

Wer eine PV-Anlage mit Speicher, Wärmepumpe, Klimaanlage oder Wallbox plant, sollte die einzelnen Komponenten nicht isoliert betrachten.

Sinnvoll ist es, bereits bei der Planung zu klären:

Welche maximale Anschlussleistung wird benötigt?
Welche Anlagen werden gleichzeitig betrieben?
Welche Anlagen fallen unter § 14a EnWG?
Welche Geräte müssen steuerbar sein?
Wie wird die Steuerung technisch umgesetzt?
Ist ein Energiemanagementsystem sinnvoll?
Welche Messung wird benötigt?
Wie wird die PV-Einspeisung erfasst?
Welche Unterlagen verlangt der örtliche Verteilnetzbetreiber?
Wer übernimmt die Netzanmeldung?
Wann erfolgt die technische Fertigmeldung?
Wie wird die PV-Inbetriebnahme dokumentiert?

Eine frühzeitige Abstimmung kann helfen, spätere Verzögerungen bei Anschluss, Messung oder Inbetriebnahme zu vermeiden.

Unser Angebot

naturwärme übernimmt die Netzanmeldung für Sie

Die Netzanmeldung kann für Anlagenbetreiber schnell unübersichtlich werden.

Welcher Verteilnetzbetreiber ist zuständig? Welche technischen Daten werden benötigt? Welche Formulare müssen ausgefüllt werden? Was gilt bei einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox oder Klimaanlage? Und welche Angaben müssen für die Steuerbarkeit nach § 14a EnWG gemacht werden?

Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Wenn Sie Ihre neue Energieanlage über naturwärme realisieren, können Sie uns mit einer entsprechenden Vollmacht beauftragen.

naturwärme übernimmt die Netzanmeldung komplett und kümmert sich um die Kommunikation mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Wir koordinieren die erforderlichen Schritte und sorgen dafür, dass die notwendigen technischen Angaben und Unterlagen beim Netzbetreiber eingereicht werden.

Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Besonderheiten von:

Photovoltaikanlagen
PV-Anlagen mit Batteriespeicher
Wärmepumpen
Wallboxen und Ladeeinrichtungen
Klimaanlagen
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Kombinationen mehrerer Anlagen
Energiemanagementsystemen

Ihre Vorteile mit naturwärme

Weniger Bürokratie

Sie müssen sich nicht selbst durch die Formulare und Prozesse des Netzbetreibers arbeiten.

Ein Ansprechpartner

naturwärme koordiniert die erforderlichen Schritte rund um Ihre Energieanlage.

Technisch abgestimmt

Die Anmeldung berücksichtigt die technischen Eigenschaften Ihrer PV-Anlage, Ihres Speichers und Ihrer weiteren Verbraucher.

§ 14a im Blick

Bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen werden die geltenden Anforderungen an Anmeldung und Steuerbarkeit berücksichtigt.

Mehr Sicherheit bei der Dokumentation

Gerade bei PV-Anlagen achten wir auf die notwendigen Schritte rund um technische Fertigstellung und Inbetriebnahme.

Zeit sparen

Sie konzentrieren sich auf Ihre neue Energieanlage – naturwärme kümmert sich um die Netzanmeldung.

Anfrage

Sie planen Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox?

Dann machen Sie die Netzanmeldung nicht zu Ihrem nächsten Bürokratieprojekt.

Mit Ihrer Vollmacht übernimmt naturwärme die Netzanmeldung und die Kommunikation mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber für Sie.

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Sagen Sie uns, was Sie planen. Wir klären den zuständigen Netzbetreiber, die erforderlichen Unterlagen und übernehmen die Anmeldung mit Ihrer Vollmacht.

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