Ja, ein Balkonkraftwerk und eine große Photovoltaikanlage können grundsätzlich gemeinsam betrieben werden. Wer bereits ein Balkonkraftwerk besitzt und später eine größere PV-Anlage mit Batteriespeicher installieren möchte, muss das kleine Kraftwerk also nicht automatisch stilllegen.
Allerdings gibt es einige technische und organisatorische Punkte zu beachten. Besonders wichtig ist die richtige Einbindung des Balkonkraftwerks in das Energiemanagement der neuen Photovoltaikanlage.
Auf dieser Seite finden Sie, was technisch dahintersteckt, wo die Fallstricke liegen und wann sich das Weiterbetreiben lohnt.
Diese Situation erleben wir bei naturwärme immer häufiger: Zunächst wird ein kleines Balkonkraftwerk angeschafft. Die Investition ist überschaubar, die Installation vergleichsweise einfach und man möchte erst einmal ausprobieren, wie gut Photovoltaik im eigenen Haushalt funktioniert.
Gerade wenn tagsüber regelmäßig Strom verbraucht wird, zeigt bereits ein Balkonkraftwerk sehr anschaulich, wie viel Netzstrom sich durch selbst erzeugten Solarstrom ersetzen lässt. Der nächste Schritt zu einer größeren Photovoltaikanlage, häufig zusammen mit einem Batteriespeicher, liegt dann nahe. Doch was passiert mit dem vorhandenen Balkonkraftwerk?
Grundsätzlich: ja. Ein vorhandenes Balkonkraftwerk kann technisch zusammen mit einer neu installierten größeren Photovoltaikanlage betrieben werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz berücksichtigt Steckersolargeräte sogar ausdrücklich bei den Regeln zur Zusammenfassung von Solaranlagen.
Für die entsprechenden Sonderregelungen gelten derzeit insbesondere Grenzen von insgesamt 2.000 Watt installierter Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte hinter einer Entnahmestelle. Quelle: § 24 EEG und Bundesnetzagentur.
Auch die elektrotechnischen Voraussetzungen müssen selbstverständlich eingehalten werden. Für Steckersolargeräte gelten unter anderem die Anforderungen für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz sowie die einschlägigen VDE-Regeln. Das eigentliche Problem liegt bei modernen PV-Anlagen mit Batteriespeicher jedoch häufig an einer anderen Stelle.
Eine moderne Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher besteht längst nicht mehr nur aus Solarmodulen und einem Wechselrichter. Ein Energiemanagementsystem entscheidet laufend, wie die vorhandene Energie genutzt wird. Vereinfacht gesagt muss das System wissen:
Der Wechselrichter kennt beispielsweise die Leistung der an ihn angeschlossenen PV-Module. Ein Smart Meter beziehungsweise Energiezähler erfasst zusätzlich den Energiefluss am Netzanschlusspunkt. Und genau hier kann ein separat angeschlossenes Balkonkraftwerk zum Problem werden.
Angenommen, die neue Dach-PV-Anlage produziert gerade 5.000 Watt. Gleichzeitig erzeugt das vorhandene Balkonkraftwerk weitere 700 Watt. Der Wechselrichter der großen Anlage kennt jedoch zunächst nur seine eigenen 5.000 Watt. Die 700 Watt des Balkonkraftwerks werden über dessen separaten Mikro-Wechselrichter auf der Wechselstromseite in das Hausnetz eingespeist.
Für das Energiemanagement existiert damit eine zusätzliche Stromquelle, deren aktuelle Erzeugungsleistung es nicht direkt kennt.
Je nach Aufbau und Hersteller des Systems kann das zu unvollständigen oder falsch interpretierten Energieflüssen führen. Das ist insbesondere dann relevant, wenn ein Batteriespeicher, eine dynamische Lade- und Entladeregelung, eine Einspeisebegrenzung oder weitere Funktionen des Energiemanagements genutzt werden. Einfach beide Anlagen parallel laufen zu lassen, ohne zu prüfen, wie das Energiemanagement mit der zusätzlichen AC-Erzeugung umgeht, ist deshalb nicht die optimale Lösung.
Soll das vorhandene Balkonkraftwerk weiter genutzt werden, muss seine Erzeugung bei einem entsprechend aufgebauten System separat erfasst und in das Energiemanagement integriert werden. Dafür kann ein zusätzlicher kompatibler Energiezähler bzw. Smart Meter eingesetzt werden. Dieser misst die Leistung des Balkonkraftwerks separat.
Man spricht hierbei vereinfacht von einer AC-seitigen Einbindung bzw. AC-Kopplung, weil die zusätzliche PV-Erzeugung bereits über den Mikro-Wechselrichter des Balkonkraftwerks in Wechselstrom umgewandelt wurde und auf der AC-Seite des Haussystems eingebunden wird. Das Energiemanagement kann, sofern das verwendete System diese Konfiguration unterstützt, die unterschiedlichen Messwerte zusammenführen und daraus die tatsächlichen Energieflüsse bestimmen.
Nein. Das ist ein wichtiger Punkt. Ob und wie eine zusätzliche AC-gekoppelte PV-Erzeugungsanlage erfasst werden kann, hängt vom verwendeten Wechselrichter, Batteriespeicher, Smart Meter und Energiemanagementsystem ab.
Deshalb sollte bereits bei der Planung der neuen Photovoltaikanlage berücksichtigt werden, dass ein vorhandenes Balkonkraftwerk weiterbetrieben werden soll. naturwärme prüft deshalb die vorhandene Anlage und plant die neue PV-Anlage einschließlich Messkonzept und Energiemanagement passend dazu.
Zwei Fragen tauchen dabei regelmäßig auf, und beide betreffen die Formalitäten:
Ja. Auch ein Balkonkraftwerk ist eine Stromerzeugungsanlage und muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Für Steckersolargeräte innerhalb der gesetzlichen Grenzen wurde die Anmeldung deutlich vereinfacht. Bei einem typischen Steckersolargerät, das die Voraussetzungen erfüllt und für das auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird, ist keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Betreiber mehr erforderlich. Wird anschließend eine größere Photovoltaikanlage errichtet, muss auch diese ordnungsgemäß beim Netzbetreiber behandelt und im Marktstammdatenregister registriert werden. Auch ein Batteriespeicher ist entsprechend zu berücksichtigen.
Hier sollte genau hingesehen werden. Die vereinfachten Sonderregelungen für Steckersolargeräte sind unter anderem auf den Fall ausgerichtet, dass der überschüssige Strom des Balkonkraftwerks unentgeltlich abgenommen wird. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die entsprechende EEG-Sonderregelung voraussetzt, dass für das Steckersolargerät keine Einspeisevergütung beansprucht wird. Wer eine große PV-Anlage mit EEG-Einspeisevergütung und gleichzeitig ein Balkonkraftwerk hinter demselben Netzanschluss betreiben möchte, sollte deshalb das Mess- und Vergütungskonzept mit dem Fachbetrieb beziehungsweise Netzbetreiber sauber abstimmen.
Was mit dem zusätzlich erzeugten Strom passiert, hängt vom Verbrauch im Haus und von der Regelung des Gesamtsystems ab:
Der Solarstrom wird zunächst im Haus verbraucht. Produziert beispielsweise das Balkonkraftwerk 600 Watt und im Haus werden gleichzeitig 1.000 Watt benötigt, reduziert die zusätzliche Erzeugung entsprechend den Strom, der anderweitig bereitgestellt werden muss. Bei einer richtig integrierten Gesamtanlage kann die zusätzliche Erzeugung außerdem bei der Regelung des Energiesystems berücksichtigt werden.
Das kann grundsätzlich möglich sein, es hängt aber vom verwendeten Speichersystem und dessen Regelung ab. Bei AC-gekoppelten Systemen kann zusätzliche Erzeugung im Hausnetz grundsätzlich in die Gesamtregelung einfließen. Entscheidend ist jedoch, ob das jeweilige Energiemanagement die externe Erzeugung korrekt erkennt und verarbeiten kann. Eine pauschale Aussage für alle Wechselrichter- und Speicherhersteller wäre deshalb unseriös.
Wer bereits ein funktionierendes Balkonkraftwerk besitzt und anschließend eine große PV-Anlage installieren lässt, kann das vorhandene System häufig sinnvoll weiternutzen. Das kann beispielsweise interessant sein, wenn die Module des Balkonkraftwerks:
In diesem Fall wäre es schade, bereits vorhandene und funktionierende Solarmodule einfach außer Betrieb zu nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die zusätzliche Erzeugung technisch sauber in das Gesamtsystem integrieren lässt.
Hier fällt unsere Empfehlung anders aus. Wer bereits eine vollwertige Photovoltaikanlage auf dem Haus besitzt und lediglich mehr Solarleistung installieren möchte, sollte normalerweise nicht einfach zusätzlich ein Balkonkraftwerk anschließen.
In vielen Fällen ist es technisch sinnvoller, zunächst zu prüfen, ob sich die bestehende Photovoltaikanlage regulär erweitern lässt. Dafür können beispielsweise weitere Dachflächen, Garage, Carport oder andere geeignete Flächen genutzt werden. Je nach vorhandener Anlage kommen zusätzliche Module am bestehenden Wechselrichter, ein weiterer Wechselrichter oder eine andere fachgerecht geplante Erweiterung infrage.
Ein zusätzliches Balkonkraftwerk ist deshalb vor allem dann interessant, wenn es bereits vorhanden ist und bei der Installation einer neuen großen PV-Anlage sinnvoll weitergenutzt werden soll.
Sie besitzen bereits ein Balkonkraftwerk und möchten jetzt eine große PV-Anlage? Dann muss Ihre bisherige Investition nicht verloren sein. naturwärme prüft, ob und wie Ihr vorhandenes Balkonkraftwerk in eine neue Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher integriert werden kann.
Dabei berücksichtigen wir Wechselrichter, Speicher, Messkonzept, Energiemanagement und die vorhandene Elektroinstallation.
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Wir prüfen Ihre vorhandene Anlage und zeigen Ihnen, welche Lösung technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
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Ja, grundsätzlich ist das möglich.
Nein. Ein vorhandenes Balkonkraftwerk kann grundsätzlich weiterbetrieben werden, sofern die technischen und regulatorischen Voraussetzungen erfüllt werden.
Das Energiemanagement der neuen Anlage muss die zusätzliche AC-seitige Solarerzeugung korrekt berücksichtigen können. Der Hauptwechselrichter kennt die Leistung des separaten Mikro-Wechselrichters nicht automatisch.
Je nach System kann die Erzeugung des Balkonkraftwerks über einen zusätzlichen kompatiblen Energiezähler erfasst und als AC-seitige Erzeugungsquelle in das Energiemanagement integriert werden.
Ja. naturwärme kann die vorhandene Balkonanlage bei der Planung berücksichtigen und die neue Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher, erforderlicher Messtechnik und Energiemanagement entsprechend auslegen.