Einspeisevergütung ab 2027

Was sich für Photovoltaik ändert

EEG-Novelle 2027

Einspeisevergütung ab 2027

Die geplante EEG-Novelle stellt die Vergütung für neue Photovoltaikanlagen um: eine befristete Übergangsvergütung ersetzt die bisherige 20-Jahres-Garantie. Alle Sätze, Fristen und Rechenbeispiele im Überblick.

Vergütungssätze

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell und ab 2027?

Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, gelten nach aktuellem EEG folgende Vergütungssätze:

Leistung der PV-AnlageTeil­einspeisungVoll­einspeisung
bis 10 kWp7,7022 Cent/kWh12,2166 Cent/kWh
über 10 bis 40 kWp6,6627 Cent/kWh10,2465 Cent/kWh
über 40 bis 100 kWp5,4450 Cent/kWh10,2465 Cent/kWh

Die Vergütung wird anteilig nach den jeweiligen Leistungsstufen berechnet. Bei einer 15-kWp-Anlage erhalten somit die ersten 10 kWp den höheren und die weiteren 5 kWp den niedrigeren Vergütungssatz.

Wichtig

Wird das EEG 2027 wie derzeit vorgesehen verabschiedet, gelten für ab 2027 neu in Betrieb genommene Anlagen nicht automatisch die bisherigen 20-jährigen Vergütungssätze. Für sie soll stattdessen eine befristete Übergangslösung eingeführt werden.

Übergangsvergütung ab 2027: 5,20 Cent je Kilowattstunde

Bisher

20 JAHRE GARANTIE

Nach aktuellem Recht wird der bei der Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz grundsätzlich für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gesichert. Die geplante EEG-Novelle soll daran für bereits bestehende Anlagen nichts ändern.

Ab 2027

36 MONATE ÜBERGANG

Für eine typische Photovoltaikanlage bis 10 kWp sieht der Kabinettsentwurf einen Basiswert von 6,20 Cent je eingespeister Kilowattstunde vor. Von diesem Basiswert wird bei Nutzung der Übergangslösung ein Abschlag von 1 Cent je Kilowattstunde vorgenommen.

Basiswert je eingespeister Kilowatt­stunde laut Kabinetts­entwurf 6,20 Cent/kWh
Abschlag bei Nutzung der Übergangs­lösung − 1,00 Cent/kWh
Übergangs­vergütung Anfang 2027 6,20 − 1,00 5,20 Cent/kWh

Diese Zahlung soll nicht mehr für 20 Jahre garantiert werden, sondern nur noch für 36 Monate ab Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage gelten. Ab August 2027 soll der zugrunde liegende Wert weiterhin halbjährlich sinken. Die tatsächliche Übergangsvergütung später in Betrieb genommener Anlagen kann deshalb niedriger ausfallen. Die genannten 5,20 Cent/kWh sind somit ein konkreter Orientierungswert für eine kleine Anlage, die zu Beginn des Jahres 2027 in Betrieb geht – kein dauerhaft festgeschriebener Einheitstarif für alle Anlagen und Inbetriebnahmetermine.

Keine klassische Volleinspeisung mehr

Der darüber hinaus erzeugte Strom kann weiterhin genutzt werden

Nach dem derzeitigen Entwurf soll die besonders hoch vergütete Volleinspeisung für neue kleine Photovoltaikanlagen entfallen. Das neue System ist auf Eigenverbrauch und flexible Vermarktung ausgerichtet.

Zudem soll die Einspeiseleistung neuer Anlagen grundsätzlich auf 50 Prozent der installierten Anlagenleistung begrenzt werden. Eine 10-kWp-Anlage dürfte damit zu einem bestimmten Zeitpunkt höchstens 5 kW in das öffentliche Netz einspeisen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die PV-Anlage insgesamt nur mit halber Leistung arbeiten darf.

Ungünstig wäre es, wenn weder Verbrauch noch Speicher zur Verfügung stehen. Dann müsste die Erzeugung bei Erreichen der Einspeisegrenze reduziert werden. Wirtschaftlich sinnvoll ist deshalb ein Energiekonzept, das Erzeugung, Speichergröße und steuerbare Verbraucher aufeinander abstimmt.

Direkt im Gebäude verbrauchen

Im Batteriespeicher speichern

Für die Wärmepumpe nutzen

In das Elektroauto laden

Per Energiemanagement verteilen

Übergangslösung

Für welche Anlagen gilt die Übergangslösung?

Der Anspruch auf die dreijährige Übergangszahlung soll schrittweise eingeschränkt werden:

Jahr der Inbetrieb­nahmeÜbergangs­zahlung vorgesehen für
2027Neuanlagen unter 50 kW
2028Neuanlagen unter 25 kW
2029Neuanlagen unter 7 kW
ab 2030keine Übergangs­zahlung mehr

Entscheidend ist: Jede berechtigte Anlage soll die Übergangszahlung grundsätzlich für 36 Monate erhalten. Eine im Jahr 2028 in Betrieb genommene Anlage unterhalb der dann gültigen Leistungsgrenze kann die Zahlung daher voraussichtlich bis 2031 beziehen.

Ab 2030 sollen neu errichtete Anlagen von Beginn an auf die Direktvermarktung angewiesen sein, sofern für den eingespeisten Überschuss eine Vergütung erzielt werden soll.

Nach der Übergangsphase

Was passiert nach den 36 Monaten?

Nach Ablauf der Übergangsvergütung soll der überschüssige Solarstrom nicht mehr zu einem staatlich garantierten Festpreis abgenommen werden. Betreiber müssen ihn dann über einen Direktvermarkter am Strommarkt verkaufen. Der Erlös setzt sich voraussichtlich aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • dem variablen Verkaufserlös am Strommarkt und
  • einem zusätzlichen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent/kWh.

Der Bonus soll ab Beginn der Direktvermarktung für maximal 48 Monate gezahlt werden. Er ist kein Ersatz für die bisherige 20-jährige Einspeisevergütung. Hinzu kommen möglicherweise Kosten des Direktvermarkters, des Messstellenbetriebs sowie für die notwendige Mess- und Steuerungstechnik.

Wie hoch der tatsächliche Erlös ist, hängt unter anderem von den Börsenstrompreisen, den Vertragsbedingungen des Direktvermarkters und dem Zeitpunkt der Einspeisung ab. Gerade in sonnigen Mittagsstunden können die Marktpreise niedrig oder sogar negativ sein.

Rechenbeispiele

Rechenbeispiele zur Einspeisevergütung ab 2027

Die folgenden Modellrechnungen zeigen, warum der Eigenverbrauch künftig wichtiger wird. Sie ersetzen keine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung.

10 kWp

Photovoltaikleistung

9.500 kWh

jährliche Stromerzeugung

35 Cent/kWh

angenommener Netzstrompreis

5,20 Cent/kWh

Übergangsvergütung Anfang 2027

Betrachtung vor Kosten

vor Finanzierung, Wartung, Steuern und Direktvermarktungskosten

Vereinfachte Rechnung

ohne Ertragsverluste durch Abregelung; der Nutzen des Eigenverbrauchs entspricht dem vermiedenen Netzstrombezug

Beispiel 1: PV-Anlage ohne Speicher

Bei einer Anlage ohne Batteriespeicher liegt der Eigenverbrauch häufig bei ungefähr 25 bis 35 Prozent. Für die Modellrechnung werden 30 Prozent angenommen.

Ersparnis durch Eigen­verbrauch
2.850 kWh × 0,35 Euro
997,50 €/Jahr
Einnahmen aus der Übergangs­vergütung
6.650 kWh × 0,052 Euro
345,80 €/Jahr
Gesamter wirtschaft­licher Nutzen
997,50 Euro + 345,80 Euro
1.343,30 €/Jahr

Der größte Teil des wirtschaftlichen Nutzens entsteht bereits in diesem Beispiel nicht durch die Vergütung, sondern durch den vermiedenen Strombezug.

Beispiel 2: Eigenverbrauch mit Batteriespeicher

Mit einem passend dimensionierten Batteriespeicher und einem Energiemanagementsystem wird in diesem Beispiel ein Eigenverbrauchsanteil von 60 Prozent erreicht.

Ersparnis durch Eigen­verbrauch
5.700 kWh × 0,35 Euro
1.995,00 €/Jahr
Einnahmen aus der Übergangs­vergütung
3.800 kWh × 0,052 Euro
197,60 €/Jahr
Gesamter wirtschaft­licher Nutzen
1.995,00 Euro + 197,60 Euro
2.192,60 €/Jahr

Gegenüber dem Beispiel ohne Speicher steigt der jährliche Nutzen in dieser vereinfachten Betrachtung um 849,30 Euro (2.192,60 Euro – 1.343,30 Euro). Davon müssen allerdings die Anschaffungskosten, Speicherverluste, mögliche Ersatzkosten und die individuelle Lebensdauer des Batteriespeichers berücksichtigt werden.

Beispiel 3: PV, Speicher, Wärmepumpe und E-Auto

Durch die Kombination aus Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox und intelligentem Energiemanagement wird in diesem Beispiel ein Eigenverbrauchsanteil von 80 Prozent erreicht.

Ersparnis durch Eigen­verbrauch
7.600 kWh × 0,35 Euro
2.660,00 €/Jahr
Einnahmen aus der Übergangs­vergütung
1.900 kWh × 0,052 Euro
98,80 €/Jahr
Gesamter wirtschaft­licher Nutzen
2.660,00 Euro + 98,80 Euro
2.758,80 €/Jahr

Ob ein Eigenverbrauch von 80 Prozent erreichbar ist, hängt vom Jahresverbrauch, dem zeitlichen Verbrauchsprofil, der Speichergröße, der Wärmepumpe, den Ladezeiten des Elektroautos und der Ausrichtung der PV-Anlage ab.

Auf einen Blick

Vergleich der drei Eigenverbrauchsszenarien

Eigen­verbrauchStromkosten­ersparnisÜbergangs­vergütungNutzen pro Jahr
30 %997,50 €345,80 €1.343,30 €
60 %1.995,00 €197,60 €2.192,60 €
80 %2.660,00 €98,80 €2.758,80 €

Die Tabelle zeigt einen wichtigen Zusammenhang: Mit steigendem Eigenverbrauch sinken zwar die Einnahmen aus der Einspeisung, die wesentlich höhere Stromkostenersparnis gleicht dies jedoch mehr als aus.

Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde hat bei einem angenommenen Netzstrompreis von 35 Cent einen wirtschaftlichen Wert von rund 35 Cent. Eine während der Übergangsphase eingespeiste Kilowattstunde bringt dagegen voraussichtlich nur 5,20 Cent. Unter diesen Annahmen ist der Eigenverbrauch einer Kilowattstunde damit rund 6,7-mal wertvoller als ihre Einspeisung.

Rechnen wir nach

Vergleich: bisheriger Tarif und Übergangsvergütung

Bei einer 10-kWp-Anlage mit 30 Prozent Eigenverbrauch werden im Beispiel 6.650 kWh pro Jahr eingespeist.

Bisheriger Vergütungs­satz
6.650 kWh × 0,077022 Euro
512,20 €/Jahr
Geplante Übergangs­vergütung
6.650 kWh × 0,052 Euro
345,80 €/Jahr
Jährliche Einspeise­einnahmen
512,20 − 345,80
− 166,40 €/Jahr

Über die dreijährige Übergangsphase entspricht dies bei gleichbleibender Erzeugung ungefähr 499 Euro weniger Einnahmen. Nach den 36 Monaten hängt der Erlös vollständig von der Direktvermarktung ab.

Das Beispiel zeigt zugleich: Die sinkende Einspeisevergütung ist wirtschaftlich relevant, aber bei einem gut geplanten Eigenverbrauchskonzept nicht zwangsläufig der entscheidende Faktor.

Nach den 36 Monaten gibt es keinen garantierten Festpreis mehr. Deshalb kann nur mit Szenarien gerechnet werden.

Angenommen, ein Direktvermarkter erzielt im Jahresdurchschnitt einen Verkaufserlös von 4 Cent/kWh. Zusammen mit dem zeitlich befristeten Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent/kWh ergäbe sich zunächst ein Bruttoerlös von 4,0 + 1,5 = 5,5 Cent/kWh.

Direkt­vermarktung mit Bonus
3.800 kWh × 0,055 Euro · Bonus für max. 48 Monate
209 €/Jahr
Nach Ablauf des Bonus­zeitraums
3.800 kWh × 0,04 Euro · vor Vermarktungs- und Messkosten
152 €/Jahr

Davon können noch Entgelte des Direktvermarkters sowie zusätzliche Messkosten abzuziehen sein. Außerdem ist ein durchschnittlicher Börsenerlös von 4 Cent/kWh nicht garantiert. Er kann höher oder niedriger ausfallen.

Deshalb sollte eine Photovoltaikanlage ab 2027 nicht auf Basis eines erwarteten Börsenpreises geplant werden. Entscheidend ist, wie viel Netzstrom durch den eigenen Solarstrom dauerhaft ersetzt werden kann.

Praktische Maßnahmen

So lässt sich der Eigenverbrauch erhöhen

Batteriespeicher richtig dimensionieren

Ein Batteriespeicher nimmt den Solarstrom auf, der tagsüber nicht unmittelbar verbraucht wird, und stellt ihn am Abend oder in der Nacht bereit. Ein möglichst großer Speicher ist dabei nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung. Entscheidend sind Jahresverbrauch, PV-Leistung, Verbrauchsprofil und nutzbare Speicherkapazität.

Wärmepumpe mit PV-Überschuss betreiben

Eine intelligent eingebundene Wärmepumpe kann Warmwasser und Heizenergie bevorzugt während solarer Erzeugungszeiten bereitstellen. Ein Warmwasserspeicher oder Pufferspeicher dient dabei als thermischer Energiespeicher.

Elektroauto solaroptimiert laden

Eine steuerbare Wallbox passt die Ladeleistung an den aktuellen PV-Überschuss an. Statt den Solarstrom für wenige Cent einzuspeisen, ersetzt er einen Teil des Stroms, der ansonsten für das Laden aus dem Netz gekauft werden müsste.

Verbrauch in die Sonnenstunden verschieben

Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner oder andere geeignete Verbraucher können über Zeitprogramme oder ein Energiemanagementsystem bevorzugt tagsüber betrieben werden.

Ost-West-Ausrichtung berücksichtigen

Eine reine Südausrichtung erzeugt häufig eine hohe Mittagsspitze. Eine Ost-West-Belegung verteilt die Stromproduktion stärker auf den Vor- und Nachmittag. Je nach Verbrauchsprofil kann dadurch mehr Strom direkt genutzt und die Einspeisebegrenzung seltener erreicht werden.

Dynamische Tarife und Energiemanagement kombinieren

Ein modernes Energiemanagement kann entscheiden, ob Solarstrom unmittelbar verbraucht, gespeichert oder vermarktet wird. Bei einem dynamischen Stromtarif kann das System zusätzlich günstige Netzstromzeiten berücksichtigen. Voraussetzung sind kompatible Komponenten, ein intelligentes Messsystem und eine geeignete Steuerung.

Passend dazu

Das könnte Sie auch interessieren

Weiterführende Themen rund um Ihr Vorhaben.

Kostenfreie Beratung

Ihre persönliche Beratung zur Einspeisevergütung ab 2027

Die geplante EEG-Reform macht eine individuelle Anlagenplanung wichtiger. Eine pauschale Empfehlung zur Größe der Photovoltaikanlage oder des Batteriespeichers reicht nicht aus. Die NW Naturwärme Energiekonzepte GmbH berät Hauseigentümer kostenfrei und unverbindlich zu folgenden Fragen:

Auf Basis des Stromverbrauchs, des Lastprofils, der Dachfläche und der geplanten Verbraucher entwickelt NW Naturwärme ein abgestimmtes Energiekonzept. Ziel ist nicht die größtmögliche Einspeisung, sondern ein hoher wirtschaftlicher Eigenverbrauch und eine langfristige Reduzierung des Netzstrombezugs.

Ihre persönliche Beratung

Jetzt kostenfreie Beratung vereinbaren

Wir beraten Sie zur EEG-Einspeisevergütung ab 2027 und zur Optimierung Ihres Eigenverbrauchs.

Ihre Anlage. Ihre Beratung.

Jetzt kostenfreie Beratung vereinbaren

Wir beraten Sie zur EEG-Einspeisevergütung ab 2027 und zur Optimierung Ihres Eigenverbrauchs.

Wofür interessieren Sie sich?

Hinweis zum Stand: Die dargestellten Regelungen beruhen auf dem Ende Juli 2026 veröffentlichten Kabinettsentwurf. Das parlamentarische Verfahren sowie die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung können noch zu Änderungen führen. Verbindlich ist erst die endgültig verkündete Gesetzesfassung.

Häufig gestellte Fragen

Für neue kleine Anlagen soll die bisherige, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung auslaufen. Berechtigte Neuanlagen sollen zunächst eine auf 36 Monate begrenzte Übergangszahlung erhalten. Danach ist eine Direktvermarktung des überschüssigen Stroms erforderlich.

Für eine kleine Anlage bis 10 kWp, die Anfang 2027 in Betrieb geht, werden nach dem derzeitigen Entwurf etwa 5,20 Cent/kWh genannt. Bei späterer Inbetriebnahme kann der Betrag aufgrund der vorgesehenen halbjährlichen Absenkung geringer ausfallen.

Der Anspruch soll für jede berechtigte Anlage 36 Monate ab Inbetriebnahme bestehen.

Bereits in Betrieb genommene Anlagen sollen ihre zugesagte EEG-Vergütung grundsätzlich behalten. Die geplanten Änderungen richten sich vor allem an Neuanlagen ab 2027.

Für ab 2030 neu in Betrieb genommene Anlagen ist keine Übergangszahlung mehr vorgesehen. Überschüssiger Strom muss dann von Beginn an direkt vermarktet werden, wenn damit Einnahmen erzielt werden sollen.

Das hängt künftig noch stärker vom Eigenverbrauch ab. Da selbst genutzter Solarstrom den deutlich teureren Netzstrom ersetzt, kann eine passend geplante Anlage trotz sinkender Einspeiseerlöse wirtschaftlich sein. Besonders wichtig sind ein realistisches Lastprofil, eine passende Speichergröße und die intelligente Einbindung von Wärmepumpe und Elektroauto.