Einspeisevergütung ab 2027
Was sich für Photovoltaik ändert
- Übergangsvergütung ca. 5,20 Cent/kWh (Anfang 2027)
- Zahlung für 36 Monate statt 20 Jahre
- Eigenverbrauch wird wichtiger denn je
EEG-Novelle 2027
Einspeisevergütung ab 2027
Die geplante EEG-Novelle stellt die Vergütung für neue Photovoltaikanlagen um: eine befristete Übergangsvergütung ersetzt die bisherige 20-Jahres-Garantie. Alle Sätze, Fristen und Rechenbeispiele im Überblick.
- Übergangsvergütung ca. 5,20 Cent/kWh (Anfang 2027)
- Zahlung für 36 Monate statt 20 Jahre
- Eigenverbrauch wird wichtiger denn je
Vergütungssätze
Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell und ab 2027?
Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, gelten nach aktuellem EEG folgende Vergütungssätze:
| Leistung der PV-Anlage | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,7022 Cent/kWh | 12,2166 Cent/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,6627 Cent/kWh | 10,2465 Cent/kWh |
| über 40 bis 100 kWp | 5,4450 Cent/kWh | 10,2465 Cent/kWh |
Die Vergütung wird anteilig nach den jeweiligen Leistungsstufen berechnet. Bei einer 15-kWp-Anlage erhalten somit die ersten 10 kWp den höheren und die weiteren 5 kWp den niedrigeren Vergütungssatz.
Wichtig
Wird das EEG 2027 wie derzeit vorgesehen verabschiedet, gelten für ab 2027 neu in Betrieb genommene Anlagen nicht automatisch die bisherigen 20-jährigen Vergütungssätze. Für sie soll stattdessen eine befristete Übergangslösung eingeführt werden.
Übergangsvergütung ab 2027: 5,20 Cent je Kilowattstunde
Bisher
20 JAHRE GARANTIE
Nach aktuellem Recht wird der bei der Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz grundsätzlich für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gesichert. Die geplante EEG-Novelle soll daran für bereits bestehende Anlagen nichts ändern.
- bis 10 kWp: 7,7022 Cent/kWh (Teileinspeisung)
- Volleinspeisung: bis 12,2166 Cent/kWh
- garantiert für 20 Jahre + Inbetriebnahmejahr
Ab 2027
36 MONATE ÜBERGANG
Für eine typische Photovoltaikanlage bis 10 kWp sieht der Kabinettsentwurf einen Basiswert von 6,20 Cent je eingespeister Kilowattstunde vor. Von diesem Basiswert wird bei Nutzung der Übergangslösung ein Abschlag von 1 Cent je Kilowattstunde vorgenommen.
| Basiswert je eingespeister Kilowattstunde laut Kabinettsentwurf | 6,20 Cent/kWh |
| Abschlag bei Nutzung der Übergangslösung | − 1,00 Cent/kWh |
| Übergangsvergütung Anfang 2027 6,20 − 1,00 | 5,20 Cent/kWh |
Diese Zahlung soll nicht mehr für 20 Jahre garantiert werden, sondern nur noch für 36 Monate ab Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage gelten. Ab August 2027 soll der zugrunde liegende Wert weiterhin halbjährlich sinken. Die tatsächliche Übergangsvergütung später in Betrieb genommener Anlagen kann deshalb niedriger ausfallen. Die genannten 5,20 Cent/kWh sind somit ein konkreter Orientierungswert für eine kleine Anlage, die zu Beginn des Jahres 2027 in Betrieb geht – kein dauerhaft festgeschriebener Einheitstarif für alle Anlagen und Inbetriebnahmetermine.
- Basiswert 6,20 − Abschlag 1,00 = 5,20 Cent/kWh
- Zahlung nur für 36 Monate ab Inbetriebnahme
- Wert sinkt ab August 2027 halbjährlich weiter
- danach Direktvermarktung erforderlich
Keine klassische Volleinspeisung mehr
Der darüber hinaus erzeugte Strom kann weiterhin genutzt werden
Nach dem derzeitigen Entwurf soll die besonders hoch vergütete Volleinspeisung für neue kleine Photovoltaikanlagen entfallen. Das neue System ist auf Eigenverbrauch und flexible Vermarktung ausgerichtet.
Zudem soll die Einspeiseleistung neuer Anlagen grundsätzlich auf 50 Prozent der installierten Anlagenleistung begrenzt werden. Eine 10-kWp-Anlage dürfte damit zu einem bestimmten Zeitpunkt höchstens 5 kW in das öffentliche Netz einspeisen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die PV-Anlage insgesamt nur mit halber Leistung arbeiten darf.
Ungünstig wäre es, wenn weder Verbrauch noch Speicher zur Verfügung stehen. Dann müsste die Erzeugung bei Erreichen der Einspeisegrenze reduziert werden. Wirtschaftlich sinnvoll ist deshalb ein Energiekonzept, das Erzeugung, Speichergröße und steuerbare Verbraucher aufeinander abstimmt.
Direkt im Gebäude verbrauchen
Im Batteriespeicher speichern
Für die Wärmepumpe nutzen
In das Elektroauto laden
Per Energiemanagement verteilen
Übergangslösung
Für welche Anlagen gilt die Übergangslösung?
Der Anspruch auf die dreijährige Übergangszahlung soll schrittweise eingeschränkt werden:
| Jahr der Inbetriebnahme | Übergangszahlung vorgesehen für |
|---|---|
| 2027 | Neuanlagen unter 50 kW |
| 2028 | Neuanlagen unter 25 kW |
| 2029 | Neuanlagen unter 7 kW |
| ab 2030 | keine Übergangszahlung mehr |
Entscheidend ist: Jede berechtigte Anlage soll die Übergangszahlung grundsätzlich für 36 Monate erhalten. Eine im Jahr 2028 in Betrieb genommene Anlage unterhalb der dann gültigen Leistungsgrenze kann die Zahlung daher voraussichtlich bis 2031 beziehen.
Ab 2030 sollen neu errichtete Anlagen von Beginn an auf die Direktvermarktung angewiesen sein, sofern für den eingespeisten Überschuss eine Vergütung erzielt werden soll.
Nach der Übergangsphase
Was passiert nach den 36 Monaten?
Nach Ablauf der Übergangsvergütung soll der überschüssige Solarstrom nicht mehr zu einem staatlich garantierten Festpreis abgenommen werden. Betreiber müssen ihn dann über einen Direktvermarkter am Strommarkt verkaufen. Der Erlös setzt sich voraussichtlich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- dem variablen Verkaufserlös am Strommarkt und
- einem zusätzlichen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent/kWh.
Der Bonus soll ab Beginn der Direktvermarktung für maximal 48 Monate gezahlt werden. Er ist kein Ersatz für die bisherige 20-jährige Einspeisevergütung. Hinzu kommen möglicherweise Kosten des Direktvermarkters, des Messstellenbetriebs sowie für die notwendige Mess- und Steuerungstechnik.
Wie hoch der tatsächliche Erlös ist, hängt unter anderem von den Börsenstrompreisen, den Vertragsbedingungen des Direktvermarkters und dem Zeitpunkt der Einspeisung ab. Gerade in sonnigen Mittagsstunden können die Marktpreise niedrig oder sogar negativ sein.
Rechenbeispiele
Rechenbeispiele zur Einspeisevergütung ab 2027
Die folgenden Modellrechnungen zeigen, warum der Eigenverbrauch künftig wichtiger wird. Sie ersetzen keine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung.
10 kWp
Photovoltaikleistung
9.500 kWh
jährliche Stromerzeugung
35 Cent/kWh
angenommener Netzstrompreis
5,20 Cent/kWh
Übergangsvergütung Anfang 2027
Betrachtung vor Kosten
vor Finanzierung, Wartung, Steuern und Direktvermarktungskosten
Vereinfachte Rechnung
ohne Ertragsverluste durch Abregelung; der Nutzen des Eigenverbrauchs entspricht dem vermiedenen Netzstrombezug
Beispiel 1: PV-Anlage ohne Speicher
Bei einer Anlage ohne Batteriespeicher liegt der Eigenverbrauch häufig bei ungefähr 25 bis 35 Prozent. Für die Modellrechnung werden 30 Prozent angenommen.
- Stromerzeugung: 9.500 kWh
- Eigenverbrauch: 2.850 kWh
- Netzeinspeisung: 6.650 kWh
| Ersparnis durch Eigenverbrauch 2.850 kWh × 0,35 Euro | 997,50 €/Jahr |
| Einnahmen aus der Übergangsvergütung 6.650 kWh × 0,052 Euro | 345,80 €/Jahr |
| Gesamter wirtschaftlicher Nutzen 997,50 Euro + 345,80 Euro | 1.343,30 €/Jahr |
Der größte Teil des wirtschaftlichen Nutzens entsteht bereits in diesem Beispiel nicht durch die Vergütung, sondern durch den vermiedenen Strombezug.
Beispiel 2: Eigenverbrauch mit Batteriespeicher
Mit einem passend dimensionierten Batteriespeicher und einem Energiemanagementsystem wird in diesem Beispiel ein Eigenverbrauchsanteil von 60 Prozent erreicht.
- Stromerzeugung: 9.500 kWh
- Eigenverbrauch: 5.700 kWh
- Netzeinspeisung: 3.800 kWh
| Ersparnis durch Eigenverbrauch 5.700 kWh × 0,35 Euro | 1.995,00 €/Jahr |
| Einnahmen aus der Übergangsvergütung 3.800 kWh × 0,052 Euro | 197,60 €/Jahr |
| Gesamter wirtschaftlicher Nutzen 1.995,00 Euro + 197,60 Euro | 2.192,60 €/Jahr |
Gegenüber dem Beispiel ohne Speicher steigt der jährliche Nutzen in dieser vereinfachten Betrachtung um 849,30 Euro (2.192,60 Euro – 1.343,30 Euro). Davon müssen allerdings die Anschaffungskosten, Speicherverluste, mögliche Ersatzkosten und die individuelle Lebensdauer des Batteriespeichers berücksichtigt werden.
Beispiel 3: PV, Speicher, Wärmepumpe und E-Auto
Durch die Kombination aus Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox und intelligentem Energiemanagement wird in diesem Beispiel ein Eigenverbrauchsanteil von 80 Prozent erreicht.
- Stromerzeugung: 9.500 kWh
- Eigenverbrauch: 7.600 kWh
- Netzeinspeisung: 1.900 kWh
| Ersparnis durch Eigenverbrauch 7.600 kWh × 0,35 Euro | 2.660,00 €/Jahr |
| Einnahmen aus der Übergangsvergütung 1.900 kWh × 0,052 Euro | 98,80 €/Jahr |
| Gesamter wirtschaftlicher Nutzen 2.660,00 Euro + 98,80 Euro | 2.758,80 €/Jahr |
Ob ein Eigenverbrauch von 80 Prozent erreichbar ist, hängt vom Jahresverbrauch, dem zeitlichen Verbrauchsprofil, der Speichergröße, der Wärmepumpe, den Ladezeiten des Elektroautos und der Ausrichtung der PV-Anlage ab.
Auf einen Blick
Vergleich der drei Eigenverbrauchsszenarien
| Eigenverbrauch | Stromkostenersparnis | Übergangsvergütung | Nutzen pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 30 % | 997,50 € | 345,80 € | 1.343,30 € |
| 60 % | 1.995,00 € | 197,60 € | 2.192,60 € |
| 80 % | 2.660,00 € | 98,80 € | 2.758,80 € |
Die Tabelle zeigt einen wichtigen Zusammenhang: Mit steigendem Eigenverbrauch sinken zwar die Einnahmen aus der Einspeisung, die wesentlich höhere Stromkostenersparnis gleicht dies jedoch mehr als aus.
Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde hat bei einem angenommenen Netzstrompreis von 35 Cent einen wirtschaftlichen Wert von rund 35 Cent. Eine während der Übergangsphase eingespeiste Kilowattstunde bringt dagegen voraussichtlich nur 5,20 Cent. Unter diesen Annahmen ist der Eigenverbrauch einer Kilowattstunde damit rund 6,7-mal wertvoller als ihre Einspeisung.
Rechnen wir nach
Vergleich: bisheriger Tarif und Übergangsvergütung
Bei einer 10-kWp-Anlage mit 30 Prozent Eigenverbrauch werden im Beispiel 6.650 kWh pro Jahr eingespeist.
| Bisheriger Vergütungssatz 6.650 kWh × 0,077022 Euro | 512,20 €/Jahr |
| Geplante Übergangsvergütung 6.650 kWh × 0,052 Euro | 345,80 €/Jahr |
| Jährliche Einspeiseeinnahmen 512,20 − 345,80 | − 166,40 €/Jahr |
Über die dreijährige Übergangsphase entspricht dies bei gleichbleibender Erzeugung ungefähr 499 Euro weniger Einnahmen. Nach den 36 Monaten hängt der Erlös vollständig von der Direktvermarktung ab.
Das Beispiel zeigt zugleich: Die sinkende Einspeisevergütung ist wirtschaftlich relevant, aber bei einem gut geplanten Eigenverbrauchskonzept nicht zwangsläufig der entscheidende Faktor.
Beispiel nach Ende der Übergangsvergütung
Nach den 36 Monaten gibt es keinen garantierten Festpreis mehr. Deshalb kann nur mit Szenarien gerechnet werden.
Angenommen, ein Direktvermarkter erzielt im Jahresdurchschnitt einen Verkaufserlös von 4 Cent/kWh. Zusammen mit dem zeitlich befristeten Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent/kWh ergäbe sich zunächst ein Bruttoerlös von 4,0 + 1,5 = 5,5 Cent/kWh.
| Direktvermarktung mit Bonus 3.800 kWh × 0,055 Euro · Bonus für max. 48 Monate | 209 €/Jahr |
| Nach Ablauf des Bonuszeitraums 3.800 kWh × 0,04 Euro · vor Vermarktungs- und Messkosten | 152 €/Jahr |
Davon können noch Entgelte des Direktvermarkters sowie zusätzliche Messkosten abzuziehen sein. Außerdem ist ein durchschnittlicher Börsenerlös von 4 Cent/kWh nicht garantiert. Er kann höher oder niedriger ausfallen.
Deshalb sollte eine Photovoltaikanlage ab 2027 nicht auf Basis eines erwarteten Börsenpreises geplant werden. Entscheidend ist, wie viel Netzstrom durch den eigenen Solarstrom dauerhaft ersetzt werden kann.
Praktische Maßnahmen
So lässt sich der Eigenverbrauch erhöhen
Batteriespeicher richtig dimensionieren
Ein Batteriespeicher nimmt den Solarstrom auf, der tagsüber nicht unmittelbar verbraucht wird, und stellt ihn am Abend oder in der Nacht bereit. Ein möglichst großer Speicher ist dabei nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung. Entscheidend sind Jahresverbrauch, PV-Leistung, Verbrauchsprofil und nutzbare Speicherkapazität.
Wärmepumpe mit PV-Überschuss betreiben
Eine intelligent eingebundene Wärmepumpe kann Warmwasser und Heizenergie bevorzugt während solarer Erzeugungszeiten bereitstellen. Ein Warmwasserspeicher oder Pufferspeicher dient dabei als thermischer Energiespeicher.
Elektroauto solaroptimiert laden
Eine steuerbare Wallbox passt die Ladeleistung an den aktuellen PV-Überschuss an. Statt den Solarstrom für wenige Cent einzuspeisen, ersetzt er einen Teil des Stroms, der ansonsten für das Laden aus dem Netz gekauft werden müsste.
Verbrauch in die Sonnenstunden verschieben
Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner oder andere geeignete Verbraucher können über Zeitprogramme oder ein Energiemanagementsystem bevorzugt tagsüber betrieben werden.
Ost-West-Ausrichtung berücksichtigen
Eine reine Südausrichtung erzeugt häufig eine hohe Mittagsspitze. Eine Ost-West-Belegung verteilt die Stromproduktion stärker auf den Vor- und Nachmittag. Je nach Verbrauchsprofil kann dadurch mehr Strom direkt genutzt und die Einspeisebegrenzung seltener erreicht werden.
Dynamische Tarife und Energiemanagement kombinieren
Ein modernes Energiemanagement kann entscheiden, ob Solarstrom unmittelbar verbraucht, gespeichert oder vermarktet wird. Bei einem dynamischen Stromtarif kann das System zusätzlich günstige Netzstromzeiten berücksichtigen. Voraussetzung sind kompatible Komponenten, ein intelligentes Messsystem und eine geeignete Steuerung.
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Häufig gestellte Fragen
Wird die Einspeisevergütung 2027 vollständig abgeschafft?
Für neue kleine Anlagen soll die bisherige, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung auslaufen. Berechtigte Neuanlagen sollen zunächst eine auf 36 Monate begrenzte Übergangszahlung erhalten. Danach ist eine Direktvermarktung des überschüssigen Stroms erforderlich.
Wie hoch ist die Übergangsvergütung 2027?
Für eine kleine Anlage bis 10 kWp, die Anfang 2027 in Betrieb geht, werden nach dem derzeitigen Entwurf etwa 5,20 Cent/kWh genannt. Bei späterer Inbetriebnahme kann der Betrag aufgrund der vorgesehenen halbjährlichen Absenkung geringer ausfallen.
Wie lange wird die Übergangsvergütung gezahlt?
Der Anspruch soll für jede berechtigte Anlage 36 Monate ab Inbetriebnahme bestehen.
Was gilt für bestehende Photovoltaikanlagen?
Bereits in Betrieb genommene Anlagen sollen ihre zugesagte EEG-Vergütung grundsätzlich behalten. Die geplanten Änderungen richten sich vor allem an Neuanlagen ab 2027.
Was gilt ab 2030?
Für ab 2030 neu in Betrieb genommene Anlagen ist keine Übergangszahlung mehr vorgesehen. Überschüssiger Strom muss dann von Beginn an direkt vermarktet werden, wenn damit Einnahmen erzielt werden sollen.
Lohnt sich Photovoltaik ohne feste Einspeisevergütung?
Das hängt künftig noch stärker vom Eigenverbrauch ab. Da selbst genutzter Solarstrom den deutlich teureren Netzstrom ersetzt, kann eine passend geplante Anlage trotz sinkender Einspeiseerlöse wirtschaftlich sein. Besonders wichtig sind ein realistisches Lastprofil, eine passende Speichergröße und die intelligente Einbindung von Wärmepumpe und Elektroauto.
