Rechenbeispiel

Mieterstrom: Rendite und Steuern

Rechenbeispiel

Mieterstrom: Rendite und Steuern

Eine Beispielrechnung mit echten Zahlen. 6 Wohneinheiten, 24 kWp, 18 kWh Speicher — was dabei an Rendite herauskommt und welche Steuern anfallen.

6 Wohneinheiten, 24 kWp

Mieterstrom: Rendite und Steuern – wie rentabel ist eine PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus?

Mieterstrom kann für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich besonders interessant sein: Statt den erzeugten Solarstrom überwiegend zu vergleichsweise niedrigen Vergütungssätzen ins öffentliche Netz einzuspeisen, wird er direkt an die Bewohner des Hauses verkauft. Die Mieter profitieren von günstigem Solarstrom – und der Eigentümer kann mit seiner Photovoltaikanlage zusätzliche Einnahmen erzielen.

Doch welche Rendite ist mit Mieterstrom realistisch? Wie schnell amortisiert sich eine Mieterstromanlage? Und welche Steuern fallen für den Betreiber an?

Wir rechnen dies anhand eines konkreten Beispiels für ein 6-Parteien-Haus mit einer 24-kWp-Photovoltaikanlage und einem 18-kWh-Stromspeicher durch.

Der Hebel

Mieterstrom lohnt sich vor allem bei hohem Eigenverbrauch

Der große wirtschaftliche Vorteil eines Mieterstrommodells liegt in der direkten Nutzung des erzeugten Solarstroms im Gebäude.

In einem Einfamilienhaus steht tagsüber häufig nur ein begrenzter Stromverbrauch zur Verfügung. In einem Mehrfamilienhaus verteilt sich der Verbrauch dagegen auf mehrere Haushalte. Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Homeoffice, Unterhaltungselektronik und andere Verbraucher sorgen gemeinsam für ein wesentlich gleichmäßigeres Verbrauchsprofil.

Ein Batteriespeicher kann zusätzlich Solarstrom vom Mittag in die Abend- und Nachtstunden verschieben.

Deshalb können bei einem gut ausgelegten Mieterstromprojekt hohe Eigenverbrauchsquoten erreicht werden.

Für unsere Beispielrechnung nehmen wir eine Eigenverbrauchsquote von 80 % an.

Die Annahmen

Beispiel: Mieterstrom mit 24 kWp PV und 18 kWh Speicher

Wir betrachten ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten:

KennzahlAnnahme
Wohneinheiten6
PV-Leistung24 kWp
Batteriespeicher18 kWh
Investitionskosten38.000 €
Solarstromerzeugung22.000 kWh/Jahr
Eigenverbrauchsquote80 %
Direkt an Mieter verkauft17.600 kWh/Jahr
Überschussstrom4.400 kWh/Jahr
Mieterstrompreis0,25 €/kWh
Betrachtungszeitraum20 Jahre

Die angenommenen 25 Cent je Kilowattstunde sind für die Bewohner attraktiv. Liegt ein vergleichbarer Stromtarif beispielsweise bei etwa 30 bis 35 Cent/kWh, sparen die Mieter mit jeder direkt bezogenen Kilowattstunde Solarstrom.

Damit entsteht ein wirtschaftlicher Vorteil auf beiden Seiten: Die Mieter erhalten günstigen Strom und der Betreiber erzielt mit dem selbst erzeugten Solarstrom Einnahmen.

Schritt für Schritt

Wie hoch sind die Einnahmen aus Mieterstrom?

Die PV-Anlage produziert nach unserer Annahme durchschnittlich:

1
Jahresertrag der Anlage
22.000 kWh pro Jahr
2
Davon 80 % im Gebäude verbraucht
22.000 kWh × 80 % = 17.600 kWh
3
Verkauft für 25 Cent je kWh
17.600 kWh × 0,25 € = 4.400 €
4.400 Euro Mieterstrom-Umsatz pro Jahr

Dabei bleiben noch 4.400 kWh Überschussstrom pro Jahr übrig. Eine mögliche Vergütung für diesen ins Netz eingespeisten Strom berücksichtigen wir in unserer Renditeberechnung bewusst nicht.

Das macht die Rechnung an dieser Stelle konservativer.

20 Jahre

Mieterstrom-Rendite über 20 Jahre

Über einen Zeitraum von nur 20 Jahren ergeben sich bei konstanten 4.400 Euro Einnahmen:

4.400 € × 20 Jahre = 88.000 €

Den Einnahmen stehen Anschaffungskosten von 38.000 Euro gegenüber. Damit verbleiben rein rechnerisch:

88.000 € – 38.000 € = 50.000 € Überschuss

Die Investition von 38.000 Euro erwirtschaftet innerhalb von 20 Jahren also zusätzlich zur Rückzahlung des eingesetzten Kapitals einen rechnerischen Überschuss von 50.000 Euro.

Schaubild: kumulierte Mieterstrom-Einnahmen ueber 20 Jahre, Investition 38.000 Euro nach 8 Jahren und 8 Monaten zurueckverdient, 88.000 Euro nach 20 Jahren

Wann hat sich die Mieterstromanlage amortisiert?

Teilt man die Investition durch die jährlichen Einnahmen, ergibt sich:

38.000 € ÷ 4.400 € = ca. 8,64 Jahre

Die ursprüngliche Investition wäre in dieser stark vereinfachten Rechnung somit bereits nach rund:

8 Jahren und 8 Monaten amortisiert.

Danach erwirtschaftet die Anlage innerhalb des betrachteten 20-Jahres-Zeitraums noch mehr als elf Jahre weitere Einnahmen.

Drei Kennzahlen

Wie hoch ist die Rendite der Mieterstromanlage?

Bei Renditeberechnungen ist wichtig, zwischen verschiedenen Kennzahlen zu unterscheiden.

Bezieht man die jährlichen Einnahmen von 4.400 Euro unmittelbar auf die Investition von 38.000 Euro, ergibt sich eine anfängliche einfache Einnahmenrendite von:

4.400 € ÷ 38.000 € × 100 = 11,58 % pro Jahr

Das bedeutet allerdings nicht, dass über 20 Jahre jedes Jahr 11,58 % „Gewinn“ entstehen. Ein Teil des Cashflows dient wirtschaftlich zunächst dazu, die ursprüngliche Investition zurückzuverdienen.

Über die gesamten 20 Jahre beträgt der Überschuss gegenüber der Investition:

50.000 € ÷ 38.000 € × 100 = ca. 131,6 %

Auf 20 Jahre linear verteilt entspricht dies einer vereinfachten durchschnittlichen Kapitalrendite von rund 6,58 % pro Jahr. Finanzmathematisch aussagekräftiger ist der interne Zinsfuß (IRR). Bei einer Anfangsinvestition von 38.000 Euro und anschließend 20 jährlichen Zahlungen von jeweils 4.400 Euro ergibt sich in dieser vereinfachten Modellrechnung ein interner Zinsfuß von ungefähr 9,8 % pro Jahr.

Das zeigt, warum Mieterstrom bei einem hohen Direktverbrauch wirtschaftlich interessant sein kann.

Auf einen Blick

Die Beispielrendite im Überblick

38.000 €

Investition

4.400 €

Mieterstrom-Umsatz pro Jahr

88.000 €

Umsatz aus 20 Jahren Mieterstrom

50.000 €

Überschuss gegenüber der Investition

ca. 8,64 Jahre

Amortisationszeit

ca. 11,58 % p. a.

Einfache anfängliche Einnahmenrendite

ca. 6,58 % p. a.

Vereinfachte durchschnittliche Kapitalrendite über 20 Jahre

ca. 9,8 % p. a.

Interner Zinsfuß der vereinfachten Zahlungsreihe

Noch nicht eingerechnet

Und dabei haben wir eine mögliche Einspeisevergütung für die verbleibenden 20 % des Solarstroms noch überhaupt nicht berücksichtigt.

Überschussstrom

Was passiert mit den übrigen 20 % Solarstrom?

Bei einer Eigenverbrauchsquote von 80 % verbleiben:

22.000 kWh × 20 % = 4.400 kWh pro Jahr

Dieser Überschuss kann – abhängig vom jeweiligen Anlagen- und Vermarktungsmodell sowie den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen – in das öffentliche Stromnetz eingespeist beziehungsweise anderweitig vermarktet werden.

Entsprechende Einnahmen würden die Wirtschaftlichkeit zusätzlich verbessern.

Da Vergütungssätze und regulatorische Rahmenbedingungen Veränderungen unterliegen können, rechnen wir diese Einnahmen in unserem einfachen Beispiel nicht ein.

Ehrliche Einordnung

Welche Kosten fehlen in der Mieterstrom-Renditeberechnung?

Die Rechnung zeigt bewusst zunächst die grundlegende Wirtschaftlichkeit des Modells. Eine vollständige Investitionsrechnung muss weitere Kosten berücksichtigen.

Dazu können beispielsweise gehören:

Wartung und Reparaturen
Versicherung
Messstellenbetrieb und Zähler
Mieterstrom-Abrechnung
Software- und Dienstleisterkosten
Steuerberatung und Verwaltung
Finanzierungskosten
mögliche Reparatur oder Austausch des Batteriespeichers
Wechselrichtertausch
technische und administrative Betriebskosten

Auch eine mögliche Abnahme der PV-Leistung über die Jahre wurde in der vereinfachten Rechnung nicht berücksichtigt.

Umgekehrt fehlen auf der Einnahmenseite ebenfalls mögliche Positionen, insbesondere Einnahmen aus dem Überschussstrom und gegebenenfalls Förderungen beziehungsweise ein Mieterstromzuschlag, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die tatsächliche Rendite eines Mieterstromprojektes sollte deshalb immer objektspezifisch berechnet werden.

§ 3 Nr. 72 EStG

Mieterstrom und Einkommensteuer: Muss der Betreiber die Einnahmen versteuern?

Hier hat sich die steuerliche Situation von Photovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren erheblich verbessert.

Nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit. Nach aktuellem Gesetzesstand gilt eine Grenze von bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem beziehungsweise Mitunternehmerschaft.

Was bedeutet das für unser Beispiel?

Das Mehrfamilienhaus besitzt sechs Wohneinheiten und die Photovoltaikanlage lediglich 24 kWp. Damit liegt die Anlage in unserem Beispiel deutlich innerhalb der genannten Leistungsgrenzen.

Die Einnahmen aus der PV-Anlage können deshalb grundsätzlich unter die Einkommensteuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG fallen.

Das ist für die Rendite ausgesprochen interessant: Der wirtschaftliche Ertrag einer solchen kleineren Mieterstromanlage wird nicht automatisch durch persönliche Einkommensteuersätze von beispielsweise 30, 40 oder mehr Prozent reduziert.

Bei komplexeren Eigentümer- oder Betreiberstrukturen, mehreren PV-Anlagen oder anderen Besonderheiten muss allerdings geprüft werden, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Die steuerliche Behandlung sollte daher immer anhand des konkreten Projekts geprüft werden.

Getrennt betrachten

Umsatzsteuer bei Mieterstrom: Hier muss genauer hingeschaut werden

Einkommensteuer und Umsatzsteuer müssen strikt voneinander getrennt betrachtet werden.

Dass Einnahmen einer PV-Anlage einkommensteuerfrei sein können, bedeutet nicht automatisch, dass der Stromverkauf auch umsatzsteuerfrei ist.

Der Verkauf von Strom an Mieter stellt grundsätzlich einen umsatzsteuerlich relevanten Umsatz dar. Auch 2026 gilt: Die Lieferung von Strom an die Mieter unterliegt bei Regelbesteuerung grundsätzlich der Umsatzsteuer.

Für kleinere Betreiber kann jedoch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG interessant sein.

§ 19 UStG

Kleinunternehmerregelung beim Mieterstrom

Seit 2025 gelten neue Umsatzgrenzen. Die Umsätze eines inländischen Kleinunternehmers sind nach § 19 UStG grundsätzlich steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Wichtig ist dabei: Es kommt auf den maßgeblichen Gesamtumsatz des Unternehmers an – nicht einfach isoliert auf die 4.400 Euro Mieterstrom-Umsatz unseres Beispiels.

Wer beispielsweise bereits andere umsatzsteuerlich relevante unternehmerische Tätigkeiten ausübt, muss diese bei der Prüfung berücksichtigen.

Sind die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung erfüllt und wird sie angewendet, wird auf die entsprechenden Stromlieferungen keine Umsatzsteuer erhoben.

Das kann die Abrechnung eines kleinen Mieterstromprojektes deutlich vereinfachen.

Zwei Wege

Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?

Was das für die Beispielrechnung bedeutet:

1

Mit Kleinunternehmerregelung

Unterstellen wir vereinfachend, dass der Betreiber die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt und die Kleinunternehmerregelung anwendet. Dann können die angenommenen 25 Cent/kWh als Verkaufspreis angesetzt werden, ohne daraus Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu müssen.

Die Rechnung bleibt damit: 17.600 kWh × 0,25 € = 4.400 € Einnahmen pro Jahr

Gerade bei einem kleinen Projekt kann diese Variante administrativ interessant sein. Allerdings dürfen Kleinunternehmer grundsätzlich auch keine Vorsteuer aus ihren Eingangsleistungen abziehen.

2

Bei Regelbesteuerung

Anders sieht die Rechnung aus, wenn der Betreiber der Regelbesteuerung unterliegt und die 25 Cent/kWh als Endpreis inklusive 19 % Umsatzsteuer verstanden werden.

Dann entsprechen 25 Cent brutto einem Nettoerlös von 0,25 € ÷ 1,19 = rund 0,2101 € netto. Bei 17.600 kWh ergibt das 17.600 kWh × 0,2101 € = rund 3.697 € Netto-Umsatz. Die enthaltene Umsatzsteuer beträgt rund 4.400 € – 3.697 € = 703 €.

Diese rund 703 Euro sind wirtschaftlich keine Einnahme des Betreibers, sondern grundsätzlich an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer, wobei gegebenenfalls abziehbare Vorsteuer aus laufenden unternehmerischen Kosten gegengerechnet werden kann.

Bei der Kalkulation eines Mieterstrompreises sollte unbedingt geklärt werden, ob ein Preis netto oder brutto gemeint ist und ob der Betreiber Kleinunternehmer ist oder der Regelbesteuerung unterliegt.

Beim Kauf

0 % Umsatzsteuer beim Kauf der Photovoltaikanlage

Davon zu unterscheiden ist der seit 2023 geltende umsatzsteuerliche Nullsteuersatz für begünstigte Photovoltaikanlagen und wesentliche Komponenten einschließlich begünstigter Speicher.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann die Anschaffung einer PV-Anlage daher mit 0 % Umsatzsteuer erfolgen.

Der Nullsteuersatz beim Kauf der Anlage und die umsatzsteuerliche Behandlung des späteren Stromverkaufs sind allerdings zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Ein Betreiber kann also beispielsweise eine begünstigte PV-Anlage mit 0 % Umsatzsteuer erwerben und trotzdem bei seinen späteren Stromlieferungen umsatzsteuerliche Vorschriften beachten müssen.

Drei Steuerarten

Einkommensteuerfrei bedeutet nicht automatisch umsatzsteuerfrei

Für Eigentümer ist diese Unterscheidung besonders wichtig:

Einkommensteuer

Bei einer begünstigten kleinen PV-Anlage können die Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei sein.

Umsatzsteuer

Hier muss separat geprüft werden, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet werden kann oder ob die Stromlieferungen der Regelbesteuerung unterliegen.

Stromsteuer

Seit 2026 wurde die Situation für direkt vor Ort gelieferten Solarstrom zusätzlich vereinfacht. Strom aus PV-Anlagen, der am Ort der Erzeugung ohne Nutzung des öffentlichen Netzes direkt an Letztverbraucher geliefert wird, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen stromsteuerfrei sein. Die regulatorischen Pflichten für Betreiber wurden in vielen typischen Mieterstromkonstellationen ebenfalls reduziert.

Teilnahmequote

Warum ein günstiger Mieterstrompreis die Rendite sogar stabilisieren kann

Auf den ersten Blick könnte ein Vermieter versuchen, einen möglichst hohen Strompreis durchzusetzen. Langfristig kann jedoch ein anderer Ansatz sinnvoller sein.

Wenn vergleichbarer Netzstrom beispielsweise 30 bis 35 Cent/kWh kostet und der Mieterstrom für 25 Cent/kWh angeboten wird, ist der Vorteil für die Bewohner unmittelbar erkennbar.

Bei 2.500 kWh Mieterstrombezug pro Jahr würde ein Haushalt gegenüber einem Vergleichspreis von 35 Cent beispielsweise sparen:

2.500 kWh × 0,10 € = 250 € pro Jahr

Der Vermieter wiederum profitiert davon, wenn möglichst viele Bewohner am Mieterstrommodell teilnehmen und ein großer Anteil des erzeugten Solarstroms direkt im Gebäude verbraucht wird.

Eine hohe Teilnahmequote kann somit gleichzeitig günstigen Strom für die Mieter und eine attraktive Rendite für den Anlagenbetreiber ermöglichen.
Wandmontierter Batteriespeicher mit Wechselrichter im Technikraum

Zusammengefasst

Mieterstrom kann für Mehrfamilienhäuser besonders interessant sein

Unser Beispiel zeigt, welches wirtschaftliche Potenzial in einem gut ausgelasteten Mieterstrommodell stecken kann.

Eine Investition von 38.000 Euro erzeugt in der vereinfachten Rechnung bei 80 % Eigenverbrauch jährlich 4.400 Euro Mieterstrom-Umsatz. Bereits nach rund 8,6 Jahren wäre die Investition rechnerisch zurückverdient. Nach 20 Jahren stehen 88.000 Euro Mieterstrom-Umsatz einer ursprünglichen Investition von 38.000 Euro gegenüber.

Hinzu können Erlöse aus dem überschüssigen Solarstrom kommen.

Gleichzeitig profitieren die Bewohner von einem Strompreis, der in unserem Beispiel mit 25 Cent/kWh deutlich unter angenommenen marktüblichen Vergleichspreisen liegt.

Damit kann Mieterstrom einen seltenen Interessenausgleich schaffen:

Der Vermieter investiert in die eigene Immobilie und erschließt eine zusätzliche Einnahmequelle – während die Mieter unmittelbar von günstigem, lokal erzeugtem Solarstrom profitieren.

Für Ihr Gebäude

Mieterstrom-Rendite für das eigene Mehrfamilienhaus berechnen

Wie wirtschaftlich eine Mieterstromanlage tatsächlich ist, hängt unter anderem von Dachfläche, Anlagengröße, Stromverbrauch, Anzahl der Wohneinheiten, Teilnahmequote, Batteriespeicher, Investitionskosten und dem gewünschten Mieterstrompreis ab.

Deshalb sollte die Wirtschaftlichkeit nicht pauschal, sondern für das jeweilige Gebäude berechnet werden.

Eine hohe Eigenverbrauchsquote ist dabei einer der wichtigsten Faktoren: Je mehr Solarstrom direkt im Gebäude genutzt und an die Bewohner geliefert werden kann, desto größer kann das wirtschaftliche Potenzial des Mieterstrommodells sein.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag und die enthaltene Beispielrechnung stellen keine steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung dar. Die Berechnungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Veranschaulichung und können trotz sorgfältiger Erstellung Fehler enthalten. Steuerliche und gesetzliche Regelungen können sich ändern und im konkreten Einzelfall anders anzuwenden sein. Die dargestellten Berechnungen, Annahmen und Aussagen sind daher nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr.

Vor der Umsetzung eines Mieterstromprojektes sollte die individuelle steuerliche und rechtliche Situation insbesondere mit einer entsprechend qualifizierten Steuerberatung und gegebenenfalls einer Rechtsberatung geprüft werden.

Mieterstrom-Rendite für das eigene Mehrfamilienhaus berechnen

naturwärme rechnet Ihr Gebäude durch: Dachfläche, Anlagengröße, Speicher, Teilnahmequote und Mieterstrompreis — mit den Zahlen Ihrer Immobilie statt mit Beispielwerten.

Passend dazu

Das könnte Sie auch interessieren

Weiterführende Themen rund um Ihr Vorhaben.

Jetzt kostenfreie Beratung anfragen

Wir rechnen Ihr Gebäude durch — mit Ihrer Dachfläche, Ihrem Verbrauch und Ihrer Teilnahmequote statt mit Beispielwerten.

Ihre Anlage. Ihre Beratung.

Jetzt kostenfreie Beratung vereinbaren

Wir rechnen Ihr Gebäude durch — mit Ihrer Dachfläche, Ihrem Verbrauch und Ihrer Teilnahmequote statt mit Beispielwerten.

Wofür interessieren Sie sich?

Häufige Fragen zu Rendite und Steuern

In unserer vereinfachten Beispielrechnung nach rund 8,64 Jahren: 38.000 Euro Investition geteilt durch 4.400 Euro jährliche Einnahmen.

Der tatsächliche Wert hängt von Anlagengröße, Eigenverbrauchsquote, Teilnahmequote und den laufenden Kosten ab und sollte objektspezifisch berechnet werden.

Im Beispiel ergeben sich drei Kennzahlen: eine einfache anfängliche Einnahmenrendite von rund 11,58 % pro Jahr, eine vereinfachte durchschnittliche Kapitalrendite über 20 Jahre von rund 6,58 % pro Jahr und ein interner Zinsfuß von ungefähr 9,8 % pro Jahr.

Diese Werte beruhen auf einer Modellrechnung ohne Betriebskosten.

Nach § 3 Nr. 72 EStG können Einnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit sein. Maßgeblich sind die Leistungsgrenzen von bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem.

Bei komplexeren Betreiberstrukturen muss die Anwendbarkeit im Einzelfall geprüft werden.

Der Verkauf von Strom an Mieter ist grundsätzlich ein umsatzsteuerlich relevanter Umsatz. Bei Regelbesteuerung unterliegt die Lieferung der Umsatzsteuer.

Erfüllt der Betreiber die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG und wendet sie an, wird auf die Stromlieferungen keine Umsatzsteuer erhoben.

Die Umsätze sind grundsätzlich steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Entscheidend ist der Gesamtumsatz des Unternehmers, nicht allein der Mieterstrom-Umsatz.

Für begünstigte Photovoltaikanlagen und wesentliche Komponenten einschließlich begünstigter Speicher gilt seit 2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz.

Der Nullsteuersatz beim Kauf und die umsatzsteuerliche Behandlung des späteren Stromverkaufs sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Je größer der Preisvorteil gegenüber dem Netzstrom, desto eher nehmen Bewohner teil. Eine hohe Teilnahmequote erhöht den Anteil des direkt im Gebäude verbrauchten Solarstroms — und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage.