Wer aktuell über den Einbau einer Wärmepumpe nachdenkt, sollte sich den 31. Januar 2027 im Kalender markieren. Denn zum 1. Februar 2027 ändern sich wichtige Bedingungen der Heizungsförderung.
Zum einen sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit. Zum anderen wird der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert. Für Eigentümer, die ohnehin einen Heizungstausch planen, kann der Zeitpunkt des Förderantrags deshalb einen spürbaren Unterschied machen.
Wichtig ist allerdings eine differenzierte Betrachtung: Nicht jeder Haushalt erhält automatisch alle verfügbaren Förderbausteine. Insbesondere der Klimageschwindigkeitsbonus ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es wäre daher falsch zu behaupten, dass ab Februar pauschal jeder Wärmepumpenkäufer vier Prozentpunkte Förderung verliert.
Wir erklären, was sich bei der Wärmepumpenförderung 2027 tatsächlich ändert und worauf Sie bei Ihrer Planung achten sollten.
Was ändert sich bei der Wärmepumpenförderung ab Februar 2027?
Die erste wichtige Änderung betrifft die Höhe der förderfähigen Kosten. Bis einschließlich 31. Januar 2027 können für die erste Wohneinheit grundsätzlich bis zu 28.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Betrag auf 27.250 Euro.
Die Reduzierung um 750 Euro ist dabei kein einmaliger Schritt. Nach den aktuellen Förderbedingungen soll der Förderhöchstbetrag anschließend halbjährlich weiter sinken, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Förderhöchstbetrag und tatsächlichem Zuschuss. Die 28.000 beziehungsweise 27.250 Euro werden nicht vollständig ausgezahlt. Sie bilden die maximale Kostenbasis, auf die der individuell gültige Fördersatz angewendet wird.
Wie hoch der Zuschuss am Ende tatsächlich ausfällt, hängt deshalb unter anderem davon ab, welche Förderbausteine im jeweiligen Fall erfüllt werden.
Wie verändert sich der Klimageschwindigkeitsbonus 2027?
Gleichzeitig mit dem Förderhöchstbetrag verändert sich zum 1. Februar 2027 der Klimageschwindigkeitsbonus.
Bis einschließlich 31. Januar 2027 beträgt dieser Bonus 16 Prozentpunkte. Für Förderanträge, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2027 gestellt werden, reduziert er sich auf 12 Prozentpunkte.
Danach ist bereits die nächste Absenkung vorgesehen:
- bis 31. Januar 2027: 16 Prozentpunkte
- ab 1. Februar 2027: 12 Prozentpunkte
- ab 1. August 2027: 8 Prozentpunkte
- ab 1. Februar 2028: 4 Prozentpunkte
- ab 1. August 2028: kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr
Damit wird dieser Bonus innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit schrittweise zurückgeführt.
Gerade für Eigentümer, die die Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus erfüllen, kann es deshalb sinnvoll sein, einen ohnehin geplanten Heizungstausch nicht unnötig aufzuschieben.
Bekommt jeder Wärmepumpenkäufer den Klimageschwindigkeitsbonus?
Nein. Dieser Punkt ist besonders wichtig, wenn über die sinkende Wärmepumpenförderung gesprochen wird.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wird nicht automatisch für jede neu installierte Wärmepumpe gezahlt. Er richtet sich an selbstnutzende Eigentümer, die bestimmte bestehende Heizungen ersetzen.
Der Bonus kann beispielsweise beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung infrage kommen. Auch beim Austausch bestimmter älterer Gas- und Biomasseheizungen kann er gewährt werden. Die bestehende Heizung muss dabei fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Deshalb bedeutet die Reduzierung von 16 auf 12 Prozentpunkte nicht, dass ab Februar jeder Antragsteller automatisch vier Prozentpunkte weniger Förderung bekommt.
Wer den Klimageschwindigkeitsbonus ohnehin nicht beanspruchen kann, ist von genau dieser Absenkung nicht betroffen. Die Reduzierung des Förderhöchstbetrags kann dagegen unabhängig davon relevant sein.
Warum ist der 31. Januar 2027 so wichtig?
Beim Datum kommt es auf ein entscheidendes Detail an: Maßgeblich ist für diese Förderbedingungen der Zeitpunkt der Antragstellung.
Das bedeutet nicht, dass Ihre Wärmepumpe bis zum 31. Januar bereits vollständig eingebaut und in Betrieb genommen sein muss. Entscheidend ist vielmehr, wann der Förderantrag gestellt wird.
Wer die bis Ende Januar geltenden Konditionen nutzen möchte, muss sich deshalb frühzeitig um Planung, Angebot und die notwendigen Unterlagen kümmern.
Genau hier sollte man den zeitlichen Aufwand nicht unterschätzen. Eine Wärmepumpe ist kein Produkt, das innerhalb weniger Tage ausgewählt und bestellt wird. Vorher sollte geprüft werden, welche Leistung das Gebäude benötigt, ob das vorhandene Heizsystem geeignet ist und welche Wärmepumpe technisch und wirtschaftlich zum Haus passt.
Wer erst Ende Januar mit diesen Überlegungen beginnt, könnte deshalb unnötig unter Zeitdruck geraten.
Wie hoch ist die Wärmepumpenförderung 2027 insgesamt?
Die Förderung einer Wärmepumpe besteht weiterhin aus verschiedenen Bausteinen. Die konkrete Höhe hängt deshalb von der persönlichen Situation und dem jeweiligen Gebäude ab.
Eine zentrale Säule ist die Grundförderung. Zusätzlich können für selbstnutzende Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen weitere Bonusförderungen hinzukommen, beispielsweise der Klimageschwindigkeitsbonus oder ein Einkommensbonus.
Beim Einkommensbonus gelten seit der Neugestaltung der Förderung unterschiedliche Stufen. Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen können zusätzliche Förderanteile möglich sein. Für besonders förderberechtigte selbstnutzende Eigentümer kann die Gesamtförderung dadurch deutlich höher ausfallen als die reine Grundförderung.
Deshalb sollte die Frage nicht nur lauten: „Wie viel Prozent Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?“ Sinnvoller ist die Frage: Welche Förderbausteine gelten in meinem konkreten Fall?
Genau das sollte vor der Investitionsentscheidung geprüft werden.
Bedeutet die geringere Kostenobergrenze automatisch 750 Euro weniger Zuschuss?
Nein. Auch hier werden zwei Größen häufig miteinander verwechselt.
Der Förderhöchstbetrag sinkt von 28.000 auf 27.250 Euro. Das sind zwar 750 Euro weniger förderfähige Kosten, aber nicht automatisch 750 Euro weniger Zuschuss.
Auf die förderfähigen Kosten wird anschließend der individuelle Fördersatz angewendet. Wie stark sich die um 750 Euro reduzierte Kostenbasis tatsächlich auf Ihren Zuschuss auswirkt, hängt deshalb von Ihrer Förderquote ab.
Hinzu kommt bei einigen Eigentümern die Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus. Wer die Voraussetzungen dafür erfüllt, hat ab dem 1. Februar nicht mehr 16, sondern 12 Prozentpunkte zur Verfügung.
Beide Änderungen können sich also gleichzeitig auswirken. Wie groß der Unterschied tatsächlich ist, lässt sich aber nur anhand des individuellen Förderfalls seriös berechnen.
Sollte man eine Wärmepumpe jetzt noch schnell beantragen?
Nur wegen eines Stichtags überstürzt eine neue Heizung zu kaufen, wäre aus unserer Sicht nicht sinnvoll.
Eine Wärmepumpe soll viele Jahre zuverlässig und effizient arbeiten. Deshalb sind eine richtige Dimensionierung, eine Prüfung des Gebäudes und ein passendes Gesamtkonzept wichtiger als eine möglichst schnelle Bestellung.
Wenn Sie einen Heizungstausch jedoch ohnehin für die nächsten Monate planen, sieht die Situation anders aus. Dann sollte die Förderänderung in die Terminplanung einbezogen werden.
Es kann wenig sinnvoll sein, eine bereits geplante Modernisierung ohne Grund um einige Wochen oder Monate zu verschieben, wenn dadurch schlechtere Förderbedingungen gelten.
Unsere Empfehlung lautet deshalb nicht „Jetzt schnell kaufen“, sondern vielmehr: Planen Sie frühzeitig und wissen Sie vor der Entscheidung, welche Fristen für Sie relevant sind.
Welche Heizung muss für den Klimageschwindigkeitsbonus ersetzt werden?
Der Name des Bonus sagt bereits einiges über seinen Zweck aus. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus soll ein besonders schneller Austausch bestimmter bestehender Heizsysteme unterstützt werden.
Nach den aktuellen Förderbedingungen kann er unter anderem beim Austausch folgender funktionsfähiger Heizungen infrage kommen:
- Ölheizung
- Kohleheizung
- Gas-Etagenheizung
- Nachtspeicherheizung
- mindestens 20 Jahre alte Gasheizung
- unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Biomasseheizung
Zusätzlich muss die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Für den Bonus gelten außerdem Anforderungen an die Selbstnutzung der Wohneinheit.
Gerade deshalb lohnt es sich, die eigene Situation vorab prüfen zu lassen, anstatt mit einem pauschalen maximalen Fördersatz zu kalkulieren.
Was sollten Sie vor einem Förderantrag prüfen?
Die Förderung ist wichtig, sollte aber nicht der einzige Faktor bei der Planung einer Wärmepumpe sein. Zunächst muss geklärt werden, welche Wärmepumpe zum Gebäude passt und welche Heizleistung tatsächlich benötigt wird.
Dazu gehört insbesondere eine fachgerechte Betrachtung des Wärmebedarfs. Auch vorhandene Heizkörper oder eine Fußbodenheizung, die benötigten Vorlauftemperaturen, das Warmwasserkonzept und die Platzverhältnisse für Innen- und Außeneinheit spielen eine Rolle.
Anschließend kann geprüft werden, welche Förderbausteine infrage kommen und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.
So wird die Reihenfolge sinnvoll: erst richtig planen, dann Förderung passend zur Planung beantragen.
Wird die Wärmepumpenförderung später noch weiter sinken?
Nach den derzeit geltenden Regeln: ja.
Sowohl beim Förderhöchstbetrag als auch beim Klimageschwindigkeitsbonus sind weitere Absenkungen vorgesehen. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit soll nach dem ersten Schritt zum 1. Februar 2027 jeweils halbjährlich weiter reduziert werden. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus fällt alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte und soll für Anträge ab dem 1. August 2028 vollständig entfallen.
Für Eigentümer bedeutet das nicht, dass eine Wärmepumpe später grundsätzlich nicht mehr wirtschaftlich sein kann. Förderungen sind nur ein Teil der Gesamtrechnung. Anschaffungskosten, Energieverbrauch, Zustand der bestehenden Heizung und die langfristigen Betriebskosten müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Wer eine Modernisierung ohnehin plant, sollte die Förderentwicklung aber kennen und in seine Entscheidung einbeziehen.
Was bedeutet die Wärmepumpenförderung 2027 für Ihre Planung?
Die wichtigste Botschaft ist relativ einfach: Ab dem 1. Februar 2027 werden Teile der Heizungsförderung weniger großzügig.
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt von 28.000 auf 27.250 Euro. Gleichzeitig reduziert sich der Klimageschwindigkeitsbonus für diejenigen, die seine Voraussetzungen erfüllen, von 16 auf 12 Prozentpunkte. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Wer erst langfristig über eine neue Heizung nachdenkt, muss deshalb nicht in Panik geraten. Wenn der Austausch einer alten Heizung aber ohnehin für die kommenden Monate vorgesehen ist, sollte die Förderfrist Teil der Planung sein.
Bei naturwärme beschäftigen wir uns täglich mit Wärmepumpen und den dazugehörigen Rahmenbedingungen. Uns ist dabei wichtig, nicht nur auf einen möglichst hohen Fördersatz zu schauen, sondern zunächst zu prüfen, welche Lösung technisch zum Gebäude passt und welche Fördermöglichkeiten im konkreten Fall tatsächlich genutzt werden können.
Wenn Sie einen Heizungstausch planen, lohnt es sich daher, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und die Förderbedingungen gleich von Anfang an einzubeziehen.
Sie möchten wissen, welche Wärmepumpe zu Ihrem Gebäude passt und welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt? Lassen Sie sich frühzeitig beraten und planen Sie Ihren Heizungstausch mit ausreichend Vorlauf.
Stand: 16. Oktober 2026. Förderprogramme und Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen der KfW beziehungsweise der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
