Neues Förderprogramm für Solarstrom und Elektrofahrzeuge
BMDV unterstützt das Kombi-Paket: Ladestation, Photovoltaik und Speicher
Initiative von Dr. Volker Wissing: Eigenen Strom für E-Autos nutzen
Am 26. September 2023 tritt das von Bundesminister Dr. Volker Wissing vorgestellte Förderprogramm in Kraft. Dieses Programm zielt darauf ab, Hausbesitzer zu ermutigen, Solarstrom für ihre Elektrofahrzeuge zu nutzen. Wer bereits ein Elektroauto besitzt oder fest bestellt hat, kann nun einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragen. Dieser Zuschuss gilt für die Installation einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers.
Zusammensetzung des Zuschusses
Der Zuschuss besteht aus variablen Beträgen, abhängig von der Leistung der Photovoltaikanlage und des Batteriespeichers. Zusätzlich gibt es feste Beträge für die Ladestation und einen möglichen Innovationsbonus für bidirektionales Laden. Das Hauptziel dieses Programms ist es, den Klimaschutz im Verkehr zu fördern, die Netzstabilität zu verbessern und die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen zu verringern.
BMDV stellt 500 Millionen Euro bereit
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat für dieses neue Förderangebot ein Budget von bis zu 500 Millionen Euro vorgesehen. Dr. Volker Wissing betont die Bedeutung von selbst erzeugtem Strom für Elektroautos und die Vorteile, die sich daraus für Eigenheimbesitzer ergeben.
Unterstützung durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
Johannes Pallasch, Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, hebt hervor, wie wichtig das Laden von E-Autos am eigenen Wohnort ist. Erste Umfrageergebnisse zeigen, dass das Laden mit selbst erzeugtem Solarstrom zu Zeiten erfolgt, in denen die Stromnetze weniger belastet sind.
KfW übernimmt die Abwicklung
Wie bei früheren Programmen wird die KfW die Anträge bearbeiten. Diese können vollständig digital über das Online-Kundenportal der KfW eingereicht werden. Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW, betont die Bedeutung der Elektromobilität für den Klimaschutz.
Wichtige Details zur Förderung
- Maximaler Zuschuss: 9.600 Euro (10.200 Euro für bidirektionale Systeme)
- Mindestanforderungen: Photovoltaikanlage (5 kWp), Batteriespeicher (5 kWh), Ladepunkt (11 kW)
- Die drei Hauptkomponenten müssen neu sein und dürfen nicht einzeln gefördert werden.
- Ein eigenes Elektrofahrzeug muss vorhanden oder fest bestellt sein.
- Der selbst erzeugte Solarstrom muss vorrangig zum Laden des E-Autos verwendet werden.
- Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen.
- Fachunternehmen müssen die Installation durchführen.
- 100% erneuerbare Energie ist ein Muss.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger und auf der KfW-Website.
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