Die Installation einer Wärmepumpe ist nicht nur eine umweltfreundliche, sondern auch eine finanziell attraktive Entscheidung. Um den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme zu fördern, stehen im Jahr 2025 verschiedene staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Je nach Ausgangssituation können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bis zu 70 Prozent der Kosten für ihre Wärmepumpe erstattet bekommen.
Grundförderung #
Die Basis der Förderung bildet die sogenannte Grundförderung, die 30 Prozent der Investitionskosten für eine Wärmepumpe übernimmt. Eine wichtige Voraussetzung für die Grundförderung ist, dass die Wärmepumpe in einem bestehenden Gebäude installiert wird. Für Neubauten gelten andere Förderprogramme. Zudem müssen förderfähige Wärmepumpen bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Moderne Wärmepumpen entsprechen in der Regel diesen Vorgaben.
Effizienzbonus #
Ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 Prozent kann gewährt werden, wenn eine Wärmepumpe mit besonders umweltfreundlicher Technologie gewählt wird. Dazu gehören Wärmepumpen, die:
- natürliche Kältemittel verwenden, die klimafreundlicher sind als synthetische Alternativen
- Erdwärme als Energiequelle nutzen, da das Erdreich eine konstante Temperatur aufweist und besonders effizient zur Wärmeerzeugung beiträgt
Dieser Bonus soll Anreize schaffen, auf nachhaltige und zukunftssichere Wärmepumpentechnologien zu setzen.
Klimageschwindigkeitsbonus #
Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen, wird ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gewährt. Dieser Bonus richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen.
Förderfähig sind folgende Heizungsarten, wenn sie noch funktionsfähig sind und frühzeitig ersetzt werden:
- Öl-, Kohle- oder Gasetagenheizungen
- Nachtspeicherheizungen
- Gas- und Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind
Dieser Bonus kann bis zum 31. Dezember 2028 in voller Höhe genutzt werden. Ab 2029 sinkt die Förderung alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte, sodass sie ab 2031 nur noch 14 Prozent beträgt.
Einkommensbonus #
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Ziel dieser Förderung ist es, einkommensschwächeren Haushalten – darunter auch Rentnerinnen und Rentnern – den Umstieg auf eine energieeffiziente Heizung zu erleichtern.
Förderungen kombinieren #
Die verschiedenen Förderungen sind kumulativ, das heißt, sie können miteinander kombiniert werden. Allerdings beträgt der maximale Fördersatz 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
Grundförderung | 30 Prozent |
Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 Prozent* |
Einkommens-Bonus | 30 Prozent |
Effizienz-Bonus | 5 Prozent |
Maximale Förderung | 70 Prozent |
* Bis zum 31.12.2028 gültige Förderhöhe, danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.
Antragstellung: So funktioniert der Förderprozess #
Damit die Förderung bewilligt wird, muss der Antrag vor Beginn der Installation gestellt werden. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt eingereicht werden.
Schritte zur Antragstellung #
- Fördermöglichkeiten prüfen: Welche Boni können in Anspruch genommen werden?
- Angebote einholen: Kostenvoranschläge für die Wärmepumpe einholen
- Förderantrag stellen: Online-Antrag bei der zuständigen Förderstelle einreichen
- Warten auf Genehmigung: Erst nach Erhalt der Förderzusage mit der Installation beginnen
- Nachweise einreichen: Rechnungen und technische Nachweise zur Förderung vorlegen
Je nach Programm können Förderanträge bei der KfW oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.