Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hat ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2025–2029 vorgelegt – und darin einige wichtige Weichen für die Energiewende gestellt. Auch wenn Photovoltaik und Wärmepumpen nicht im Mittelpunkt des Vertrags stehen, lassen sich doch klare Trends und Ziele erkennen. Der Fokus liegt künftig nicht mehr nur auf Klimaschutz, sondern stärker auch auf Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und marktwirtschaftlicher Steuerung. Was bedeutet das konkret für Hausbesitzer, Bauherren und alle, die auf erneuerbare Energien setzen wollen?
Energiepolitik bleibt wirtschaftlich – mit neuer Gewichtung
Energie bleibt im Ressort des Wirtschaftsministeriums, das künftig von der CDU geführt wird. Die SPD übernimmt das Umweltministerium, das mit dem Thema Klimaschutz gestärkt wird. Die Energiepolitik soll künftig ausgewogener gestaltet werden: Klimaschutz ja – aber eben auch mit Blick auf stabile, planbare und international wettbewerbsfähige Strompreise. Das erklärte Ziel: Die Stromkosten sollen für alle Verbraucher um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde sinken. Dazu sollen unter anderem Stromsteuer, Umlagen und Netzentgelte reduziert oder gedeckelt werden.
Der Koalitionsvertrag sieht außerdem ein umfassendes Monitoring bis Sommer 2025 vor. Das soll klären, wie es aktuell um den Strombedarf, die Versorgungssicherheit, den Ausbau der Netze und der erneuerbaren Energien steht. Auf dieser Basis will die Regierung weitere Maßnahmen planen – das schafft Klarheit, birgt aber auch die Gefahr, dass wichtige Entscheidungen zunächst aufgeschoben werden.
Photovoltaik: Weniger Bürokratie, mehr Systemintegration
Für Photovoltaikanlagen gibt es im Koalitionsvertrag zwar keine spektakulären Neuerungen, aber durchaus einige positive Ansätze:
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Anmeldung vereinfachen: Die Anmeldung neuer PV-Anlagen soll durch Digitalisierung und Standardisierung vereinfacht werden. Das könnte besonders für Privathaushalte und kleinere Gewerbebetriebe eine Erleichterung sein.
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Doppelnutzung von Flächen: Die Koalition will die gleichzeitige Nutzung von Flächen fördern, etwa durch Parkplatz-, Agri- oder Floating-PV. Das schafft mehr Möglichkeiten für Solaranlagen – gerade in dicht bebauten Regionen.
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Förderung mit Speichern: Die Förderung von Photovoltaik in Kombination mit Batteriespeichern soll künftig „systemdienlich“ gestaltet werden. Das heißt: Wer Strom dann einspeist oder nutzt, wenn er im Netz wirklich gebraucht wird, soll Vorteile haben.
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Bestandsanlagen: Auch für bestehende PV-Anlagen sollen Anreize für eine netzdienliche Einspeisung geschaffen werden. Ob sich das auch finanziell lohnt, wird von der konkreten Ausgestaltung abhängen.
Was auffällt: Die Koalition setzt zunehmend auf marktwirtschaftliche Instrumente. Erneuerbare Energien sollen sich perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren. Gleichzeitig sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt, das Verbandsklagerecht eingeschränkt und Umweltprüfungen beim Netzausbau vereinfacht werden. All das soll den Ausbau vorantreiben – bleibt aber politisch nicht unumstritten.
Wärmepumpen: Neustart bei der Wärmewende
Ein besonders großer Umbruch steht im Bereich Heizen und Gebäudeenergie bevor. Das bisherige „Heizungsgesetz“ wird abgeschafft – an seine Stelle tritt ein völlig neues Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses soll:
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technologieoffen sein, also keine bestimmte Heizart vorschreiben
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einfacher und flexibler gestaltet werden
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sich an der tatsächlichen CO₂-Vermeidung orientieren
Für viele Hausbesitzer ist das eine gute Nachricht: Es gibt künftig mehr Spielraum, aber auch weiterhin klare Ziele in Sachen Klimaschutz. Wärmepumpen dürften dabei weiterhin eine zentrale Rolle spielen, insbesondere im Neubau und bei Sanierungen.
Auch die Sanierungs- und Heizungsförderung bleibt bestehen. Neu ist: Wer ein geerbtes Haus energetisch saniert, soll die Kosten künftig steuerlich absetzen können. Das macht klimafreundliches Sanieren attraktiver – und gerechter.
Stromspeicher, E-Mobilität und Beteiligung der Bürger
Ein weiterer wichtiger Punkt im Koalitionsvertrag: Stromspeicher – also z. B. Batteriespeicher für Solaranlagen – werden künftig als „im überragenden öffentlichen Interesse“ anerkannt. Damit gelten sie als privilegiert und dürfen leichter genehmigt werden. Die sogenannte Mehrfachbelastung durch Steuern, Abgaben und Entgelte soll so weit wie möglich abgeschafft werden. Das macht Speicher wirtschaftlich attraktiver.
Gleichzeitig will die Regierung bidirektionales Laden fördern, also das Laden und Entladen von Strom zwischen Auto, Haus und Netz. Auch Bürgerenergie, Mieterstrommodelle und Energy Sharing sollen gestärkt werden. Die Energiewende soll wieder näher an die Menschen rücken.
Förderung von Elektroautos im Koalitionsvertrag
Die Elektromobilität bleibt ein zentrales Thema der Energie- und Klimapolitik. Die neue Regierung setzt auf:
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Kaufanreize und Steuerbefreiungen für E-Autos – mit besonderem Fokus auf soziale Ausgewogenheit
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Förderung von bidirektionalem Laden, also der Möglichkeit, Strom vom E-Auto zurück ins Haus oder Netz zu speisen
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Die systemdienliche Nutzung von E-Autos und Heimspeichern – wer sein Fahrzeug flexibel lädt oder entlädt, kann das Stromnetz entlasten und von Vergünstigungen profitieren
Damit wird das Elektroauto nicht nur zum Fortbewegungsmittel, sondern auch zum Teil einer intelligenten, dezentralen Energieinfrastruktur.
Koalitionsvertrag: Viel Potenzial – aber entscheidend ist die Umsetzung
Der Koalitionsvertrag 2025 enthält viele gute Ansätze, gerade für Photovoltaik, Wärmepumpen und Speicher. Weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und eine bessere Wirtschaftlichkeit – das klingt vielversprechend. Doch wie immer in der Politik kommt es auf die konkrete Umsetzung an. Prüfaufträge, Monitoring und technologieoffene Ausschreibungen sind noch keine Taten.
Klar ist: Die Energiewende bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe – und sie kann nur gelingen, wenn viele mitmachen.
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