Stand der Informationen: 23.12.2025 – zuletzt aktualisiert von C.Peter
Sie spielen mit dem Gedanken, eine Wärmepumpe in Ihrem Zuhause zu installieren? Dann treffen Sie eine zukunftssichere Entscheidung – sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich. Denn aktuell profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von attraktiven staatlichen Förderungen, mit denen bis zu 70 % der Investitionskosten für eine Wärmepumpe abgedeckt werden können.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Förderbausteine es gibt, wer Anspruch hat, wias sich 2026 ändert und wie Sie die Förderung optimal kombinieren.
Was ändert sich in 2026?
Auch im Jahr 2026 bleibt die staatliche Förderung für Wärmepumpen grundsätzlich attraktiv. Die Grundförderung von 30 % besteht weiterhin, ebenso die Möglichkeit, verschiedene Bonusbausteine zu kombinieren. Wichtig zu wissen: Der Klimageschwindigkeitsbonus beginnt ab 2029 schrittweise an Bedeutung zu verlieren, da er zeitlich befristet ist und langfristig reduziert wird. Zudem prüft der Gesetzgeber fortlaufend Anpassungen bei technischen Mindestanforderungen, etwa bei Effizienzkennzahlen oder eingesetzten Kältemitteln. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: Wer frühzeitig plant und umsetzt, sichert sich die aktuell geltenden attraktiven Förderbedingungen.
KfW-Förderung für Neubauten: 2026 wieder relevant
Neben der Heizungsförderung im Bestand, gibt es seit Ende 2025 wieder eine KfW-Förderung für energieeffiziente Neubauten. Über entsprechende Programme der KfW können Bauherrinnen und Bauherren zinsvergünstigte Kredite für Neubauten beantragen, die hohe energetische Standards erfüllen, etwa als Effizienzhaus. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt wird – Wärmepumpen sind hier die zentrale Heiztechnologie.
Wichtig zu beachten: Diese Neubauförderung ist keine Zuschussförderung wie beim Heizungstausch im Bestand, sondern erfolgt in Form vergünstigter Kredite und richtet sich primär an Neubauprojekte. Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Bestand bleibt die Zuschussförderung für Wärmepumpen weiterhin das maßgebliche Instrument. Lesen Sie weiter, um mehr über die einzelnen Förderbausteine zu erfahren.
Die Grundförderung: 30 % Zuschuss für Ihre Wärmepumpe
Die Basis jeder Förderung bildet die Grundförderung in Höhe von 30 %. Sie gilt für nahezu alle gängigen Wärmepumpenarten, darunter:
Luft-Wasser-Wärmepumpen
Erd-Wärmepumpen
Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude installiert wird. Für Neubauten gelten separate Programme.
Wichtig ist außerdem, dass die Anlage bestimmte Effizienzanforderungen erfüllt. Moderne Wärmepumpen erreichen diese Werte in der Regel problemlos. Ob ein konkretes Modell förderfähig ist, sollte vorab geprüft werden – idealerweise gemeinsam mit einem Fachbetrieb.
Effizienzbonus: 5 % zusätzlich für besonders umweltfreundliche Technik
Entscheiden Sie sich für eine besonders nachhaltige Wärmepumpe, können Sie zusätzlich von einem Effizienzbonus in Höhe von 5 % profitieren.
Dieser Bonus wird gewährt für:
Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln
Wärmepumpen, die Erdwärme als Energiequelle nutzen
Beide Varianten zeichnen sich durch eine sehr gute Klimabilanz und hohe Effizienz aus. Der Staat belohnt damit gezielt Technologien, die einen besonders großen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % für den schnellen Heizungstausch
Der Klimageschwindigkeitsbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre bestehende fossile Heizung frühzeitig ersetzen. Er beträgt 20 % und gilt beim Austausch von:
Öl- oder Kohleheizungen
Gasetagenheizungen
Nachtspeicherheizungen
älteren Gas- oder Biomasseheizungen (älter als 20 Jahre)
Wichtig: Die alte Heizung muss noch funktionstüchtig sein und vorzeitig durch eine Wärmepumpe ersetzt werden.
Der Bonus gilt bis zum 31.12.2028 in voller Höhe.
Ab dem 01.01.2029 sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte.
Einkommensbonus: 30 % Förderung für Haushalte mit geringerem Einkommen
Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro.
Diese Förderung soll insbesondere Haushalte mit geringerem Einkommen – etwa Rentnerinnen und Rentner – dabei unterstützen, auf eine klimafreundliche Heizlösung umzusteigen.
Förderungen kombinieren: So sind bis zu 70 % möglich
Der große Vorteil: Die Förderbausteine sind kombinierbar.
Sie können die Grundförderung mit weiteren Boni verbinden:
Grundförderung: 30 %
Effizienzbonus: +5 %
Klimageschwindigkeitsbonus: +20 %
Einkommensbonus: +30 %
Der maximale Fördersatz ist dabei auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt – eine erhebliche Entlastung bei der Investition in eine neue Wärmepumpe.
So sichern Sie sich die Förderung
Damit Sie die Fördermittel erhalten, ist der richtige Ablauf entscheidend. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Außerdem sind bestimmte Nachweise und technische Anforderungen einzuhalten.
Eine professionelle Begleitung spart hier Zeit, Nerven und sorgt dafür, dass Sie keine Förderung verschenken.
Bei naturwaerme unterstützen wir Sie von Anfang an:
Prüfung der Förderfähigkeit
Auswahl der passenden Wärmepumpe
Unterstützung bei Antragstellung
Fachgerechte Installation
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für den Umstieg
Die aktuellen Förderbedingungen machen den Wechsel zur Wärmepumpe so attraktiv wie nie zuvor. Mit Zuschüssen von bis zu 70 % senken Sie Ihre Investitionskosten deutlich und investieren gleichzeitig in eine nachhaltige, zukunftssichere Heizlösung.
Wenn Sie wissen möchten, welche Förderung für Ihre Immobilie konkret möglich ist, senden Sie jetzt eine unverbindliche Anfrage für Ihre persönliche Beratung. naturwaerme begleitet Sie nicht nur bei der Planung und Umsetzung Ihrer Wärmepumpe, sondern unterstützt Sie auch aktiv bei der Antragstellung der Fördermittel. So stellen wir sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie die maximal mögliche Förderung erhalten – technisch, wirtschaftlich und förderseitig optimal abgestimmt.