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Balkonkraftwerk an einem Balkon festgemacht

Selbst ohne eigenes Dach können Sie Ihren eigenen Strom erzeugen – Balkonkraftwerke machen es möglich. Diese Mini-Photovoltaikanlagen sind eine praktische und platzsparende Lösung für Miet- und Eigentumswohnungen. Sie lassen sich leicht auf Balkonen, Terrassen oder sogar Fensterbänken installieren und wandeln Sonnenenergie effizient in elektrische Energie um. Dank des neuen Solarpakets, das die Bundesregierung im April 2024 eingeführt hat, wurde jetzt auch die Anmeldung und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken deutlich vereinfacht. So kann jeder ganz leicht zur Energiewende beitragen und unabhängig eigenen Strom produzieren.

Vereinfachtes Anmeldeverfahren im Marktstammdatenregister

Ab dem 1. April 2024 wurde die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) deutlich vereinfacht. Das bisher als umständlich geltende Anmeldeverfahren wurde von der Bundesnetzagentur überarbeitet, um die Teilnahme an der Energiewende so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Zukünftig müssen Betreiber neben persönlichen Angaben nur noch ein paar einfache Daten zu ihrer Anlage eintragen.

Diese Daten müssen Sie angeben:

  • Standort der Anlage
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Gesamtleistung der Module
  • Leistung des Wechselrichters
  • Nummer des Stromzählers

Alle Daten können Sie den Unterlagen zu Ihrer Mini-PV-Anlage bzw. Ihrer Stromrechnung entnehmen. Wichtig ist, dass die bei der Registrierung angegebene Leistung die im MaStR vorgesehenen Grenzwerte für ein Balkonkraftwerk nicht überschreitet. Derzeit liegen diese Grenzen bei 2.000 Watt für die Gesamtleistung und 800 Watt für die Wechselrichterleistung.

Entfall der Anmeldung beim Netzbetreiber

Ein weiterer Schritt zur Entbürokratisierung ist der Entfall der vorherigen Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das neu angeschlossene Balkonkraftwerk. Diese Änderung eliminiert einen bisher erforderlichen Schritt und macht die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks schneller und einfacher.

Weitere Vereinfachungen bei Balkonkraftwerken

Neben der Anmeldung werden mit dem Solarpakt auch weitere Rahmenbedingungen für die Nutzung von Balkon-Photovoltaikanlagen vereinfacht.

Keine Pflicht für digitale Stromzähler

Es ist nun nicht mehr erforderlich, einen digitalen Zweirichtungszähler zu installieren, um eine neue Balkon-PV-Anlage in Betrieb zu nehmen. Stattdessen ist es erlaubt, weiterhin vorhandene Ferraris-Zähler zu verwenden. Diese Zähler drehen sich rückwärts, wenn Strom eingespeist wird, was direkt zu einer Reduzierung der Stromrechnung führt.

Höhere Leistungsgrenzen für Balkonanlagen

Die Leistungsgrenzen wurden angepasst, sodass nun leistungsfähigere Balkonsolaranlagen bis zur schon erwähnten Gesamtleistung von 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere einfacher angemeldet werden können. Dies ermöglicht es den Nutzern, ihren eigenen Strombedarf besser zu decken.

Einfache Stromeinspeisung durch Standard-Steckdosen

Die Installation von Balkon-PV wird zusätzlich erleichtert, indem die Anlagen künftig mit einem herkömmlichen Schukostecker ausgestattet werden dürfen. Das vereinfacht den Installationsprozess erheblich. Die genauen technischen Normen hierfür werden derzeit in Zusammenarbeit mit relevanten Verbänden entwickelt.

Starten Sie Ihre eigene Stromproduktion

Die Installation von Balkonkraftwerken wird immer einfacher – jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um mit Ihrer eigenen Stromproduktion zu starten. Bei naturwaerme stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In unserer Energiewelt erwarten Sie unsere Experten, die all Ihre Fragen gerne beantworten und Sie umfassend beraten. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und starten Sie in eine nachhaltigere Zukunft!

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