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Förderung

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln

Förderungen richtig nutzen und Kosten senken

Staatliche Zuschüsse für Ihre neue Heizung

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Ihr regionaler Experte für Photovoltaik und Wärmepumpen

Ein Standort, ein Ziel: die passende Lösung für Sie

Unsere Arbeit in der Praxis

Gemeinsam die Energiezukunft gestalten

Mit naturwärme zur nachhaltigen Energiezukunft

Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern fördern lassen

Bis zu 2.000 € Förderung pro Stellplatz: Das Bundesministerium für Verkehr fördert die Installation von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden. Anträge können ab sofort eingereicht werden.

Mit naturwärme zur nachhaltigen Energiezukunft

Ladepunkte in Mehrfamilienhäusern fördern lassen

Bis zu 2.000 € Förderung pro Stellplatz: Das Bundesministerium für Verkehr fördert die Installation von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden. Anträge können bis Herbst 2026 eingereicht werden.

Neues Bundesprogramm:

Förderprogramm für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden

Das neue Bundesprogramm fördert den Ausbau privater Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden mit insgesamt 500 Millionen Euro. Ziel ist es, das große Potenzial von rund 9 Millionen Stellplätzen in Tiefgaragen, Höfen und Carports besser zu nutzen.

Wer und was wird gefördert?

Bundesförderung im Überblick

Förderbetrag (Verkabelung)
bis 1.500 €
Förderbetrag (mit Wallbox)
bis 1.500 €
Förderbetrag (bidirektionales Laden)
bis 2.000 €
Antrags­berechtigt
WEG, KMU, private Vermieter, Wohnungs­unternehmen
Projekt­größe
mind. 20 % Vorverkabelung oder mind. 6 Stellplätze
Antragsstart
15. April 2026
Antragsfrist WEG / KMU / private Vermieter
10. November 2026
Antragsfrist Wohnungs­unternehmen
15. Oktober 2026

Bereit für Ihr Energiekonzept?

Wir beraten Sie persönlich.

Sie planen eine Ladeinfrastruktur an Ihrem Wohngebäude? Wir begleiten Sie von der Beratung über die Beantragung der Fördermittel, bis zur Produktauswahl und Installation – damit Sie schnell und unkompliziert zu Ihrer optimalen Ladelösung kommen.

Förderberechtigte

Wer die Förderung beantragen kann

Fördervoraussetzungen

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Nachhaltig Energiekosten senken

Schritt für Schritt

So läuft die Antragsstellung ab

Die Anträge werden online über das Förderportal von PwC (dem Projektträger) eingereicht.

1
Antrag online einreichen
2
Förderbescheid erhalten
3
Fachbetrieb beauftragen
4
Verwendungsnachweis einreichen
5
Förderung abrufen

Mit naturwaerme zur nachhaltigen Energiezukunft

Regionale Förderungen in Bayern und Hessen 2026

Neben der bundesweiten Förderung bieten viele bayerische und hessische Kommunen zusätzliche Zuschüsse im Rahmen der Photovoltaik Förderung 2026 an – ein echtes Plus für alle, die lokal investieren möchten.

Da sich Förderprogramme regelmäßig ändern, lohnt sich eine Beratung von naturwaerme. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich zu aktuellen regionalen Förderungen beraten.

Augsburg

500 € Pauschalförderung für neue PV-Anlagen ab 2,5 kWp, plus 100 €/kWp Bonus bei Kombination mit Gründach oder Solarthermie. (regional-photovoltaik.de)

Regensburg

100 €/kWp Zuschuss, bis zu 1.500 €, sowie 200 € Bonus für Fassaden-PV oder denkmalgeschützte Gebäude. (regional-photovoltaik.de)

Würzburg

150–200 €/kWp Förderung für PV-Anlagen auf Gründächern oder an Fassaden, je nach Größe der Anlage und Wohnfläche. (regional-photovoltaik.de)

München

Zuschüsse bis zu 3.000 € für private Haushalte, bis zu 9.000 € für größere Gebäude – ideal zur Realisierung größerer Projekte. (regional-photovoltaik.de)

Bitte beachten Sie:

Förderprogramme ändern sich regelmäßig. Es lohnt sich also, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, um keine Chance auf die Photovoltaik Förderung 2026 zu verpassen.

Unsere Leistungen

Warum naturwärme Ihr idealer Partner ist

Von der Planung über die passende Technik bis zum laufenden Betrieb – wir begleiten Sie bei jedem Schritt zu einer zuverlässigen und förderfähigen Ladelösung.

Planung

Die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung.
Wir erstellen ein passendes Konzept für Ihre Immobilie – inklusive Messkonzept, Lastmanagement und Netzanschluss.

Ladeinfrastruktur

Die richtige Technik für Ihre Anforderungen.
Wir beraten Sie bei der Auswahl von Wallboxen, Lademanagement und weiteren Komponenten für eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur.

Betrieb

Zuverlässig auch nach der Inbetriebnahme.
Auf Wunsch übernehmen wir Monitoring, Wartung und Nutzerabrechnung für einen reibungslosen Betrieb.

Häufige Fragen zur Förderung für Ladeinfrastruktur

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Eigentümer – eine direkte Antragstellung durch Mieter ist nicht möglich.

Je nach Eigentumsverhältnis gibt es unterschiedliche Förderwege:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): WEGs und deren Mitglieder können Fördermittel beantragen. Die Antragstellung kann auch über die Hausverwaltung erfolgen.
  • Private Eigentümer und KMU: Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder zugehörigen Stellplätzen sowie kleine und mittlere Unternehmen können die entsprechende Förderung nutzen.
  • Größere Wohnungsbestände: Für Unternehmen mit umfangreichen Wohnimmobilien stehen zusätzliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Diese Programme können teilweise auch von WEGs, KMU und privaten Eigentümern genutzt werden.

Mieter, die eine Wallbox oder Lademöglichkeit wünschen, sollten sich an den Eigentümer, Vermieter oder die Hausverwaltung wenden.

Die Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang der geplanten Ladeinfrastruktur und wird pro Stellplatz berechnet. Je nach Ausführung sind Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro möglich:

  • Bis zu 1.300 € für die reine Vorbereitung und Verkabelung eines Stellplatzes
  • Bis zu 1.500 € bei Installation eines Ladepunkts
  • Bis zu 2.000 € bei Einsatz einer bidirektionalen Wallbox

 

Wichtig: Die genannten Beträge stellen die maximale Förderung dar. Liegen die tatsächlich förderfähigen Kosten unter diesen Werten, wird entsprechend der niedrigere Betrag berücksichtigt.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften und kleine beziehungsweise mittlere Unternehmen gelten zusätzlich die Vorgaben der De-minimis-Förderung. Bei größeren Projekten können weitere Förderbedingungen, beispielsweise zur maximalen Förderquote, Anwendung finden.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgreichem Abschluss des Projekts. Nach Einreichung aller erforderlichen Nachweise wird die Förderung auf Basis der tatsächlich angefallenen und anerkannten Kosten ausgezahlt.

Die Förderung umfasst viele Kosten, die direkt mit dem Aufbau einer nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur verbunden sind. Dazu zählen unter anderem Wallboxen, Stromverteilungen, Zählertechnik, Energiemanagementsysteme, Netzanschlüsse, Elektroinstallationen sowie notwendige Bau- und Tiefbauarbeiten.

Auch die vorbereitende Verkabelung von Stellplätzen kann gefördert werden – selbst dann, wenn zunächst noch keine Wallbox installiert wird. Dadurch lassen sich Gebäude schon heute für eine spätere Elektrifizierung vorbereiten.

Nicht förderfähig sind in der Regel Planungs- und Genehmigungskosten, laufende Betriebsaufwendungen sowie Leasing- oder Mietkosten.

Eine Förderung kann außerdem ausgeschlossen sein, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Dies betrifft beispielsweise Gebäude, für die bereits gesetzliche Verpflichtungen zum Ausbau von Ladeinfrastruktur bestehen, Projekte mit zu geringer Anzahl an elektrifizierbaren Stellplätzen oder Vorhaben, die bereits vor Erhalt der Förderzusage beauftragt wurden.

Da die Förderbedingungen im Detail umfangreich sind, empfiehlt sich vor Projektbeginn eine individuelle Prüfung der Förderfähigkeit.

Förderfähig sind Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Zum Objekt zählen dabei auch die zugehörigen Stellplätze, beispielsweise in Tiefgaragen, auf Außenparkplätzen oder in Carports. Diese müssen den Bewohnern des Gebäudes zur Verfügung stehen.

Damit eine Förderung möglich ist, müssen mindestens sechs Stellplätze für die Elektromobilität vorbereitet oder ausgestattet werden. Gleichzeitig muss der Ausbau mindestens 20 Prozent aller vorhandenen Wohnstellplätze umfassen. Maßgeblich ist jeweils die höhere Anforderung.

Beispiel: Verfügt ein Gebäude über 10 Stellplätze, müssen mindestens 6 Stellplätze berücksichtigt werden. Bei 100 Stellplätzen erhöht sich die Mindestanzahl auf 20 Stellplätze.

Gebäude mit weniger als sechs zugehörigen Stellplätzen erfüllen die Fördervoraussetzungen in der Regel nicht.

Wir begleiten Sie von der ersten Beratung über die technische Planung bis zur Installation der Ladeinfrastruktur und unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Lösung sowohl zu Ihrer Immobilie als auch zu den Fördervorgaben passt, sodass Sie das Maximum herausholen.

Unsere Marken

AlphaESS
BYD
Bauer Solar
Fronius
Viessmann
Buderus
Bosch
solaredge
SAX
FENECON

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